Sennheiser begrüßt neue Regeln der Bundesnetzagentur für Funkmikrofone
Damit entfällt die bisher geltende Einzelzuteilung, die für die Nutzerinnen und Nutzer mit einer Antragstellung verbunden und zudem gebührenpflichtig war.
"Für diese Neuregelung haben sich Sennheiser und Anwendergruppen wie 'SOS – Save Our Spectrum' seit knapp zwei Jahren stark gemacht. Viele Gespräche wurden geführt, um andere Nutzergruppen und Politiker zu überzeugen – nun hat es mit dem Bürokratieabbau geklappt. Mit der Bundesnetzagentur gab es von Beginn an einen starken Partner, der auf Nutzerfreundlichkeit setzt", erklärt Dr. Andreas Wilzeck, Head of Spectrum & Innovation bei Sennheiser.
Keine anlagenbezogenen Gebühren mehr
"Die anlagenbezogene Gebühr für eine Mikrofonanlage fällt nun ersatzlos weg. Das ist gerade in diesen schwierigen Zeiten für die Branche ein wichtiges Signal."
Die Allgemeinzuteilung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Deshalb geht die Branche davon aus, dass das gesamte Frequenzband zwischen 470 und 694 MHz mindestens bis dahin, wie bisher, gemeinsam mit dem Rundfunk genutzt werden kann.
Dies geht aus dem Amtsblatt der Bundesnetzagentur hervor, das unter folgendem Link einsehbar ist: https://www.bnetza-amtsblatt.de/2020/.
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