Letzter Ausweg Hartz 4?
Anpassung für Freiberufler gefordert: Landesmusikrat kritisiert rheinland-pfälzische Corona-Hilfe
LMR-Präsident Peter Stieber, Kulturminister Konrad Wolf, LMR-Geschäftsführer Etienne Emard, Oberbürgermeister Michael Ebling und LMR-Vizepräsident Karl Wolff. © Bernd Essling
Laut Landesmusikrat, Dachverband für mehr als 500.000 Menschen in Rheinland-Pfalz, ist die Corona-Soforthilfe des Bundes aktuell die einzige Hilfestellung für Musiker/innen. Ein eigenes Programm zur Unterstützung freier Kulturschaffender gibt es nicht.
Unpassende Lösung für Freiberufler
Problematisch ist, dass bei dem rheinland-pfälzischen Hilfsprogramm lediglich laufende Betriebskosten geltend gemacht werden können. Diese sind bei freischaffenden Musiker/innen oder Musikpädagog/innen gar nicht (oder nur in geringem Maße) vorhanden.
Einnahme-Ausfälle – die existenzielle Basis vieler Freiberufler – können wiederum nicht geltend gemacht werden. Damit bleibt der einzige Ausweg für die Betroffenen die Grundsicherung, also Hartz IV. Nach Meinung des Landesmusikrats drückt dies eine fehlende Wertschätzung für tausende Menschen in Rheinland-Pfalz aus, und muss dringend geändert werden.
"Ein Schlag ins Gesicht"
Der Landesmusikrat und weitere Kulturverbände haben sich mit ihrem Anliegen an die Abgeordneten und den zuständigen Wirtschaftsminister gewandt: Die größtenteils sowieso schon prekären Lebensverhältnisse von Musiker/innen und Musikpädagog/innen ließen es schlicht nicht zu, ein finanzielles Polster für schlechte Zeiten zu schaffen. Dazu Landesmusikrats-Präsident Peter Stieber:
"Wir haben bereits auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass den freiberuflich Tätigen unter den Kulturschaffenden und Kulturvermittelnden unser besonderes Augenmerk gelten muss. Die Haltung der Landesregierung, diese Berufsgruppe auf Hartz 4 zu verweisen, ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Freiberuflers.
Ohne die Freiberufler in der Branche wäre unser Land musikkulturell nicht nur ärmer, sondern arm. Wir dürfen diese enthusiastisch für die Musik lebenden Menschen nicht der Grundsicherung des Arbeitslosengeldes II überlassen. Die Einnahme-Ausfälle von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden und Kulturvermittelnden muss ergänzend mitaufgenommen werden – wie es auch in anderen Bundesländern möglich ist."
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