Bewerbungsfrist ist der 30. Juni
Bewerbungsphase beim Spielstättenpreis APPLAUS: 1,85 Mio. Euro für herausragende Livemusikprogramme
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© Initiative Musik
Der von Kulturstaatsministerin Monika Grütters initiierte Spielstättenpreis fördert Programmacher durch konkrete finanzielle Unterstützung, aber auch durch öffentliche Aufmerksamkeit für deren Konzertangebote.
Im Vergleich zur letzten Ausgabe wurde das Gesamtpreisgeld mehr als verdoppelt: Insgesamt stellt APPLAUS 1,85 Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist der Preis der höchstdotierte Bundesmusikpreis. Die Preisgelder sollen vor allem dazu beitragen, die Auftrittsbedingungen für Künstler in den jeweiligen Spielstätten zu verbessern.
Die Preis-Kategorien
Antragsberechtigt sind Clubbetreiber, deren Konzerträume eine Besucherkapazität von 1000 Gästen nicht übersteigen sowie die Veranstalter von Konzertreihen. Prämiert werden insbesondere qualitativ anspruchsvolle, trendsetzende und kreative Konzertprogramme aller Genres.
Der APPLAUS-Preis gliedert sich in drei Kategorien:
- Kategorie I: Spielstätten mit regelmäßig mehreren Livemusikveranstaltungen in der Woche im Jahr 2016: Preisgeld: 40.000 Euro,
- Kategorie II: Spielstätten mit durchschnittlich einer Livemusikveranstaltung pro Woche im Jahr 2016: Preisgeld: 20.000 Euro,
- Kategorie III: Spielstätten sowie Veranstalter, die im Rahmen fester Programmreihen mindestens 10 Livemusikveranstaltungen im Jahr 2016 durchführten, Preisgeld 7.500 Euro.
Neue Preise
Zusätzlich können sich Bewerber kategorieübergreifend für die Auszeichnungen für "Audience Development" sowie "Artist Development" bewerben.
Während der Audience Development-Preis kreative und nachhaltige Aktionen prämiert, mit denen neue Zielgruppen gewonnen und das Stammpublikum gepflegt werden, geht es beim Artist Development um die Förderung der lokalen bzw. regionalen Musikszene. Die Preise sind mit je 7500 Euro dotiert. Des Weiteren kann die Jury einen freien Sonderpreis vergeben, der ebenso dotiert werden kann.
Die Preisverleihung des APPLAUS findet am 25. Oktober statt. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden sich hier; die Antragsfrist endet am 30. Juni.
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