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Ein Vorbild für andere Bundesländer?

Brandenburg beschließt Mindestlohn für freie Musiker

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 14.12.2018

musikereinkommen berufswelt

Brandenburg beschließt Mindestlohn für freie Musiker

© University of Minnesota Duluth auf Flickr / Lizenz: CC BY-ND 2.0

Der Landtag in Brandenburg hat am 13. Dezember 2018 den Mindestlohn für freischaffende Musiker und Musikerinnen beschlossen. Dieser soll bis 2021 flächendeckend eingeführt werden.

Die Grundlage des im Brandenburger Landtag beschlossenen Antrages bilden die von der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) vorgeschlagenen Mindeststandards für die Honorierung freischaffender Musiker und Vokalsolisten.

Diese Mindeststandards sind eine Reaktion auf die oft prekären Einkommensverhältnisse, mit denen sich gerade freiberufliche Musiker konfrontiert sehen. 

Schrittweise Entwicklung

Die Vorschläge des DOV legen für die Mitwirkung Freischaffender in Proben, Aufführungen und Musikprojekten konkrete Honorarsätze fest. Die Empfehlung für Probe und Konzert an einem Tag liegt beispielsweise bei 240 Euro.

Der Mindestlohn soll ab 2019 in Brandenburg eingeführt werden, ab 2020 verbindlich für vom Land geförderte Projekte gelten und spätestens ab 2021 auch vom Land institutionell geförderte Orchester erfassen.

Die Honorarsätze werden dabei jährlich an die allgemeine durchschnittliche Lohnentwicklung angepasst.

Freud und Leid

Die Deutsche Orchestervereinigung zeigt sich erfreut über diesen Schritt des brandenburgischen Landtags. DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens hebt insbesondere den Vorbildcharakter hervor, den diese Entscheidung für andere Bundesländer hat. 

Der Entschluss stößt jedoch nicht nur auf Zustimmung, wie der Deutschlandfunk berichtet. So wird als Reaktion auf den Entschluss eine Marktverschiebung befürchtet, da der Mindestlohn nicht für festangestellte Instrumentalisten und Sänger gelten soll. Diese könnten damit günstiger als Freischaffende gebucht – und somit von Veranstalter bevorzugt – werden.

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