Video-Statements
Bruno Kramm zum Berliner Musikverlage-Urteil: "Die Verleger-Welt wird nicht zerschlagen"
gema bgh bruno kramm musikverlag musikbusiness urteil
Bruno Kramm kommentiert per Videostatement. © cc-by-sa Bartjez
In seinen aktuellsten Videostatements auf Youtube sagt Kramm, dass solche Befürchtungen von Verlegern und Verbänden – so sprach zum Beispiel der VUT von potentiell verheerenden Folgen – stammen würden, die "ein schlechtes Gewissen gegenüber ausgebeuteten Urhebern haben".
Offenbar will Kramm einer als solche empfundenen Panikmache vorbeugen und verweist darauf, dass letztlich v.a. die Möglichkeit erstritten worden sei, auf Wunsch aus seinem Verlagsvertrag herauszukommen.
Wer als Urheber davon keinen Gebrauch machen wolle, weil er glücklich mit seinem Partnerverlag sei, könne dort auch weiter vertraglich gebunden bleiben.
Videos
Statement zu den Konsequenzen
"Ergänzung Das Ich vs GEMA Urteil"
Backstage PRO berichtete bereits zuvor über das Urteil. Verleger und andere Branchenteilnehmer zeigten sich teils schockiert. "Es handelt sich um ein Urteil, das zum deutlichen und klaren Nachteil aller Beteiligten ist", so zum Beispiel der Michael Menges Musikverlag in seiner Stellungnahme auf Backstage PRO. Das Berliner Urteil dürfte auch weiterhin noch Wellen schlagen.
Ähnliche Themen
Führungswechsel
Birgit Böcher ist die neue Geschäftsführerin des Deutschen Musikverleger-Verbandes (DMV)
veröffentlicht am 08.07.2019
Diese Artikelserie beantwortet die wichtigsten Fragen
Wozu ein Musikverlag? Und was du wissen solltest, bevor du unterschreibst!
veröffentlicht am 12.10.2017
Wozu ein Musikverlag? – Teil 3
Checkliste: Die sechs wichtigsten Punkte, die du zu Musikverlagen wissen musst
veröffentlicht am 11.10.2017 5
Wozu ein Musikverlag? – Teil 2
Brauchst du einen Musikverlag oder nicht und welche Rolle spielt das Urteil zur Verlagsbeteiligung?
veröffentlicht am 10.10.2017
Wozu ein Musikverlag? – Teil 1
Was ein Musikverlag macht und warum Autoren mit verlegten Werken in der GEMA sein sollten
veröffentlicht am 10.10.2017