×

Ausnutzung der Marktposition

Bundeskartellamt untersagt Eventim Exklusivverträge mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 07.12.2017

eventim ticketing urteil

Bundeskartellamt untersagt Eventim Exklusivverträge mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen

© Martin Fisch auf Flickr / Lizenz: CC BY 2.0

Das Bundeskartellamt untersagt dem Ticketanbieter Eventim exklusive Verträge mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen. Laut dem Kartellamt handele es sich dabei um eine Ausnutzung der Marktmacht. Eventim gibt an, vor den zuständigen Gerichten eine Korrektur des Beschlusses erwirken zu wollen.

Noch eine Schlappe für Eventim: Wie das Bundeskartellamt urteilte, darf der Computer Ticket Service (CTS) keine exklusiven Vereinbarungen mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen mehr treffen. 

Öffnung des Wettbewerbs

Laut dem Kartellamt nutzt Eventim seine Marktmacht dadurch aus, dass der CTS Vertragspartner verpflichtet, Tickets ausschließlich über die eigene Plattform zu vertreiben. Somit würde der Wettbewerb mit anderen Ticketanbietern verhindert. 

Durch das neue Urteil werden den neben Eventim bestehenden Ticketanbietern nun ebenfalls Kartenkontingente ermöglicht.

Eventim gab an, dass das Bundeskartellamt den "lebhaften Wettbewerb im Markt für Ticketdienstleistungen" verkenne. Man gehe davon aus, dass das Kartellamt mit einer "vorgefassten Überzeugung in dieses Verfahren gegangen ist" und bedauere weiterhin, "dass sich die Behörde nicht ausreichend mit [Eventims] starken Gegenargumenten auseinandergesetzt hat". 

CTS kündigte an, vor Gericht eine Korrektur des Beschlusses erwirken zu wollen.

Ähnliche Themen

CTS Eventim und O2 kündigen mehrjährige Partnerschaft an

Partizipation an der Aufmerksamkeitsökonomie

CTS Eventim und O2 kündigen mehrjährige Partnerschaft an

veröffentlicht am 18.01.2020

CTS Eventim erhält Zuschlag für die Organisation der PKW-Maut in Deutschland

Expertise im Ticketing

CTS Eventim erhält Zuschlag für die Organisation der PKW-Maut in Deutschland

veröffentlicht am 02.01.2019

OLG bestätigt: Keine Übernahme von Four Artists durch CTS Eventim

Das letzte Wort?

OLG bestätigt: Keine Übernahme von Four Artists durch CTS Eventim

veröffentlicht am 12.12.2018

Newsletter

Abonniere den Backstage PRO-Newsletter und bleibe zu diesem und anderen Themen auf dem Laufenden!