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Die wesentlichen Basisinfos zu GEMA und GVL

Tipps für Musiker und Bands von Backstage PRO
veröffentlicht am 08.11.2011

artistguide gema gvl popbüro region stuttgart

Die wesentlichen Basisinfos zu GEMA und GVL

Gebühren? Schlüssel? Tarife? Lizenz? Viele Fragen ranken um die GEMA und GVL. © popbuero.de

GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) sind wichtige, aber leider auch komplizierte Themen. Mithilfe dieser Folge des artistguides wollen wir euch die wesentlichen Basisinfos dazu vermitteln.

Autor: Popbüro Region Stuttgart

Beginnen wir mit einem Beispiel:

Du bist Singer/Songwriter (d.h. Interpret und Komponist), hast eine Platte aufgenommen und lebst in Stuttgart. Ein Café in Kassel möchte einen Song deiner CD als Hintergrundmusik nutzen. Gäbe es die GEMA und die GVL nicht, müsste der Gastronom dich (eigentlich) ausfindig machen, deine Erlaubnis einholen, eine angemessene Vergütung mit dir vereinbaren und bezahlen – schnell ist das ein unglaublicher Aufwand für diese 3:30min Musik. Umgekehrt müsstest du natürlich erst einmal erfahren, dass dein Song in Kassel genutzt wird.

Wenn du Mitglied bei der GEMA und GVL bist und deine Songs sowie Aufnahmen dort gemeldet hast, erledigen diese Institutionen die entsprechende Abwicklung. Denn als Autor bist du kaum alleine in der Lage, alle Nutzungen deiner Musik zu registrieren, sie zu genehmigen und die Vergütungen dafür zu vereinnahmen. Umgekehrt ist der Café-Betreiber in Kassel natürlich ebenso wenig in der Lage, seine Musiknutzung alleine zu regeln. Denn sicher will er nicht nur deine Musik nutzen.

Da es vielen Künstlern und Verwertern so geht, wurden Verwertungsgesellschaften gegründet und mit der umfangreichen Aufgabe betraut, für die Nutzung der Werke ihrer Mitglieder allgemein verbindliche Tarife aufzustellen, das Geld einzuziehen und anschließend an alle Rechteinhaber zu verteilen. Das Repertoire, das von den Verwertungsgesellschaften vertreten wird, darf also prinzipiell genutzt werden, muss aber zu den veröffentlichten Bedingungen der Gesellschaften bezahlt werden.

Unterschiede zwischen GEMA und GVL

  • Die GEMA handelt im Auftrag der Komponisten, Textdichter und Verlage.
  • Die GVL handelt im Auftrag der ausübenden Künstler (Musiker, Sänger, Tänzer, Schauspieler und alle sonstigen Werkinterpreten) und Ton- und Bildtonträgerhersteller. Sie kümmert sich um die sogenannten Zweitverwertungsrechte und zieht Vergütungen für die Leistungen der Interpreten und -hersteller ein, um sie an die Berechtigten zu verteilen.
  • Die GEMA ist ein Verein und erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr sowie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.

Beliebte Missverständnisse bzgl. GEMA und GVL:

  • Weder die GEMA noch die GVL sind in allen Zusammenhängen, in denen Musik genutzt wird, tätig.
  • Euer urheberrechtlicher Schutz folgt nicht aus eurer Mitgliedschaft bei GVL und GEMA! Der Schutz eures musikalischen Schaffens ist im Urhebergesetz geregelt (weshalb auch alternative Modelle, wie z.B. Creative Commons, möglich sind).
  • Bei der GVL wie auch GEMA geht eine Mitgliedschaft ausschließlich als Einzelperson – die Mitgliedschaft von Bands ist ausgeschlossen.

Zuständigkeitsbereiche der GEMA

  • Aufführung: Live-Musik
  • Mechanische Vervielfältigung: Tonträger und Bildtonträger
  • Sendung: Rundfunk und Fernsehen
  • Öffentliche Wiedergabe: Diskotheken, Gaststätten, Anrufbeantworter u.v.m.

Die GVL vertritt ihre Mitglieder gegenüber:

  • Hörfunk- und Fernsehsendern für die Verwendung bereits veröffentlichter Tonträger in deren Programmen
  • Diskotheken, Gaststätten, Hotels etc. für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern und von Radio- und Fernsehsendungen
  • Kabelbetreibern für die Einspeisung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen ins Kabelnetz
  • Herstellern von Aufnahmegeräten und Leermedien für die private Überspielung von Tonträgern und Videokassetten sowie von Radio- und Fernsehsendungen und in anderen Fällen der Zweitverwertung von künstlerischen Darbietungen und erschienenen Ton-/Bildtonträgern, z.B. in Videotheken und öffentlichen Bibliotheken.

Ab wann lohnen sich Mitgliedschaften bei GEMA und GVL?

Bei der GVL ist diese Frage schnell beantwortet:

  • …sobald du davon ausgehen kannst, dass deine auf Tonträgern oder digital veröffentlichte Musik den Weg ins öffentlich-rechtliche Radio gefunden hat und dort gespielt wird.

Alle öffentlich-rechtlichen Radios müssen die gesendete Musik an die GVL melden und dort bezahlen. Die GVL verteilt das Geld via "pay per play" an die Berechtigten weiter. Privatradios mit großen Reichweiten verfahren ebenso. Nicht-kommerzielle Sender wie z.B. Uni-Radios melden nicht, sondern führen nur vergleichsweise kleine Beträge an die GVL ab (von der GVL bei der Verteilung nicht berücksichtigt).

Bei der GEMA ist diese Frage schwieriger zu beantworten, denn – im Gegensatz zur GVL – verlangt die als Verein organisierte GEMA zunächst eine Aufnahmegebühr und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Um Euch eine Vorstellung zu geben:

Bei einer vier- bis fünfköpfigen Band,

  1. die über ein circa einstündiges Repertoire verfügt (überwiegend eigene, von allen Bandmitgliedern komponierte und getextete Songs und 2–3 Fremdkompositionen)
  2. bei der alle Bandmitglieder auch GEMA-Mitglied sind, und
  3. die alle Songs bei der GEMA angemeldet haben,

wird es ab circa 20 gema-pflichtigen Shows im Jahr interessant, über die GEMA-Mitgliedschaft nachzudenken. Denn ab ungefähr diesem Punkt entsprechen die Kosten (Aufnahme- und Mitgliedsbeitrag) und der Aufwand (Werke und Veranstaltungen bei der GEMA anmelden) in etwa den zu erwartenden Einnahmen.

Speziell bei Nachwuchsbands ist bei der Frage nach der lohnenden Mitgliedschaft auch Folgendes zu bedenken: Viele Veranstalter, die Konzerte mit Newcomern veranstalten, verlangen von den teilnehmenden Bands, dass sie keine gema-pflichtigen Stücke spielen. Das kann auch bei der Produktion von Tonträgern der Fall sein, die aus Kostengründen ebenfalls bewusst gemafrei gestaltet werden. Erst, wenn man die ersten notwendigen und erfolgreichen Promotion-Schritte hinter sich gebracht hat (z.B. indem man Songs für jedermann (kosten)frei verfügbar hält mittels einer CC-Lizenz), ist der Beitritt zur GEMA sinnvoll.

Es gibt also eine Reihe von Argumenten, die bei der Frage, ab wann sich Mitgliedschaften bei der GEMA und der GVL lohnen, zu berücksichtigen sind.

Weiterführende Infos zu GEMA und GVL

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Künstlern in der GVL, wie z.B welche Vergütungsansprüche die GVL wahrnimmt und unter welchen Voraussetzungen Künstler Mitglied bei der GVL werden bzw. einen Wahrnehmungsvertrag abschließen können findest du unter www.gvl.de/gvl-kuenstler-hilfe.htm.

Die Internetseite der GEMA: www.gema.de

______________

Updates (mit Dank an unseren User Unloved):

  • Seit 2013 ist ein neuer Verteilungsplan für Live-Tantiemen in Kraft (der mehr Geld "nach unten" umverteilt).
  • Die Mitgliedsbeiträge sind seit 2016 gestiegen.

Locations

Popbüro Region Stuttgart im Römerkastell

Popbüro Region Stuttgart im Römerkastell

Naststraße 11a, 70376 Stuttgart

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