Handelte Universal fahrlässig?
Nach Studio-Brand: Universal will geschädigte Künstler nicht an Versicherungssumme beteiligen
Das Universal Music Publishing Group Hauptquartier in Santa Monica, Kalifornien. © Coolcaesar [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], von Wikimedia Commons
Anwalt Scott Edelmann erklärt, dass in den Verträgen mit den vom Brand betroffenen Künstlerinnen und Künstlern explizit festgehalten sei, dass diese ihre Entlohnung durch Tantiemen erhalten, nicht durch etwaige Versicherungsansprüche:
"Künstler/innen haben einen festgelegten Anteil an Tantiemen. Alles andere gehört ihnen nicht. Künstler/innen haben kein Interesse an ihren Master-Bändern. Punkt."
Totschlagargument
Mark Hatch-Miller, der in vorliegendem Fall die Klägerinnen und Kläger repräsentiert, entgegnete auf Edelmanns Verteidigung, dass es der von ihm vertretenen Partei gar nicht um einen Anteil an der Versicherungssumme ginge. Die Klage beziehe sich auf die nachlässige Lagerung der Masterbänder – Universal sei bekannt gewesen, dass es sich bei dem Studio um eine "Feuerfalle" handele.
Im Sommer 2019 war bekannt geworden, dass bei einem Brand in den Universal Studios in Hollywood im Jahr 2008 gut 100.000 Bänder und andere Medien zerstört wurden – direkt nach dem Feuer hatte Universal nur von einigen wenigen Schäden gesprochen.
Zahlreiche Künstlerinnen und Künstler hatten nach Bekanntwerden der Verluste eine Klage eingereicht, die Universal bereits zu diesem Zeitpunkt versuchte abzuweisen, da Künstlerinnen und Künstler keinen Anspruch auf die (zerstörten) Masterbänder ihrer Aufnahmen besäßen.
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