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Trompete vor Gericht

Nachbarn verklagen Berufstrompeter wegen Ruhestörung, nun muss der BGH entscheiden

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 04.10.2018

urteil musikerziehung

Nachbarn verklagen Berufstrompeter wegen Ruhestörung, nun muss der BGH entscheiden

© Pixabay via Pexels / Lizenz: CC0

Ein Rechtsstreit zwischen einem Trompeter, der zuhause sein Instrument übt, und dessen Nachbarn, die sich von der Geräuschkulisse belästigt fühlen, beschäftigt nun in letzter Instanz den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Ein Augsburger Berufstrompeter probt mit seinem Instrument regelmäßig zuhause. Zusätzlich zu seinen privaten Übungsstunden erteilt der Musiker zwei Stunden in der Woche Schülern Musikunterricht. Die Nachbarn im Reihenhaus nebenan sehen rot: Fernsehen oder Radiohören sei in normaler Lautstärke nicht mehr möglich.

Da der Streit mit einer Schlichtung nicht beigelegt werden konnte, verklagten die Nachbarn den Trompeter. Die Forderung: Er solle sein Haus besser schallisolieren. "Wir wollen einfach, dass es leise ist", sagt der BGH-Anwalt der Kläger.

Lösung für beide Parteien gesucht

Das Landgericht hat dem Trompeter bereits Auflagen gemacht. So ist seine wöchentliche Probezeit derzeit auf zehn Stunden begrenzt, zum Üben muss er sich in einen Raum unter dem Dach zurückziehen. Weiterhin darf Sonntags nur in Ausnahmefällen geprobt werden, der Musikunterricht zuhause wurde komplett untersagt.

Die BGH-Richterin Christina Stresemann hält diese Auflagen für deutlich zu streng. Es sei jedoch selbstverständlich, dass auch die gestörten Nachbarn zu ihrem Recht kommen müssen. Dass der Angeklagte Berufsmusiker ist, sei im vorliegenden Fall irrelevant. Verhandelt würde das häusliche Musizieren im Allgemeinen.

Das Urteil in diesem Prozess wird am 24. Oktober 2018 verkündet.

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