Das letzte Wort?
OLG bestätigt: Keine Übernahme von Four Artists durch CTS Eventim
Das Hauptgebäude des OLG Düsseldorf. © Charlie1965nrw (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Duesseldorf_OLG.jpg) / Lizenz: GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) oder CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)
Damit ist es dem Ticketing-Anbieter CTS Eventim auch weiterhin verboten, die Mehrheitsanteile der Booking- und Konzertagentur Four Artists aufzukaufen. Gegenüber der Musikwoche gab Christian Steinhof, Head of Corporate Communication bei Eventim, an, nun die Urteilsbegründung zu prüfen.
Das Bundeskartellamt untersagte den Kauf, da CTS Eventim als Anbieter des größten Ticketsystem in Deutschland marktbeherrschend ist. Bereits in der Vergangenheit habe das Unternehmen Veranstalter in die Konzernstruktur integriert. Mit dem Kauf von Four Artists würde die Marktposition noch weiter ausgebaut und die Kontrolle über relevante Ticketkontingente erweitert.
Erst im vergangenen Jahr hatte das Bundeskartellamt Eventim Exklusivverträge mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen untersagt, da dies einen Missbrauch der Marktmacht der Ticketingplattform darstelle.
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