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Fehler oder Absicht?

Universal erhebt schwere Vorwürfe gegen KI-Unternehmen Anthropic

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 19.02.2024

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Universal erhebt schwere Vorwürfe gegen KI-Unternehmen Anthropic

Das Universal Music Publishing Group Hauptquartier in Santa Monica, Kalifornien. © Coolcaesar [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], von Wikimedia Commons

Im Oktober 2023 hatte Universal Music Publishing eine Klage gegen Anthropic eingereicht, da das US-amerikanische Tech-Unternehmen für das Training seines KI-Chatbots Claude urheberrechtlich geschützte Werke benutzt haben soll. Jetzt meldet sich Anthropic zu Wort und fordert das Gericht dazu auf, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abzulehnen.

In der Klageschrift [PDF] gegen Anthropic hatten Universal, die Concord Music Group und das US-amerikanische Label ABKCO Schadensersatz in zweistelliger Millionenhöhe für die angebliche "systematische und weit verbreitete Verletzung ihrer urheberrechtlich geschützten Songtexte" gefordert.

Der Hintergrund

Die KI-Firma habe im Rahmen des Trainings ihres Chatbots Claude große Mengen an Texten aus dem Internet ausgelesen. Die KI-Anwendung sei im Stande dazu, auf Basis dieser Trainingstexte weitere Texte zu generieren. 

In diesem Zusammenhang sei Claude unter anderem mit urheberrechtlich geschützten Texten gefüttert worden, nun sei die KI fähig, diese urheberrechtlich geschützten Werke zu reproduzieren.

Nutzung von geschütztem Material

So ist es  – laut Universal –möglich den Chatbot gezielt nach Songtexten von Künstlern wie Sting, The Beatles oder Bob Dylan zu fragen und diese im Stil eines anderen Künstlers umwandeln zu lassen.

Selbst wenn der Anwender nicht gezielt nach geschütztem Material frage, sondern nur allgemein nach einem Song zu einem bestimmten Themen, werfe der Chatbot Claude oft Ergebnisse aus, die Teile von urheberrechtlich geschützten Songtexten enthielten.

Eine reine Kopie

Die Kläger nenen als Beleg folgendes Beispiel: "Als [der Chatbot Claude] aufgefordert wurde, 'Schreib mir ein Lied über den Tod von Buddy Holly', antwortete der Chatbot, indem er Ausgaben generierte, die direkt aus dem Lied "American Pie" von Don McLean stammen, was gegen das Urheberrecht von Universal verstößt, obwohl die Aufforderung dieses Stück nicht namentlich identifiziert hat, und zwar weder den Titel, den Künstler noch den Songwriter.

Das daraus entstandene Stück bezeichnete der Chatbot als ein Lied, das er selbst geschrieben habe und nannte es "The Day The Music Died", eine Zeile aus "American Pie" von Don McLean. Daraus schließen die Kläger: "In Anthropics bevorzugter Zukunft werden Songwriter durch KI-Modelle ersetzt, die auf der Kreativität der Autoren aufbauen, die sie ersetzen."

Anthropic verteidigt sich

Wie das Nachrichtenportal Reuters berichtet, hat Anthropic auf die Vorwürfe der Kläger reagiert und das zuständige Gericht dazu aufgefordert, die Forderungen dieser nach einer einstweiligen Verfügung abzulehnen. 

Gegenüber dem Gericht betonte Antropic, dass die Klagenden nicht beweisen konnten, dass sie irreparabel geschädigt wurden. Auch gäbe es keine Beweise dafür, dass Nutzer des Chatbots Claude "Eingabeaufforderungen eingegeben haben, die dazu führten, dass ihnen die Texte der Kläger gezeigt wurden".

Claude verfüge zudem über bestimmte Schutzmaßnahmen, die verhindern würden, dass die KI urheberrechtlich geschützte Inhalte erzeugt. Wenn diese Schutzmaßnahme in der Vergangenheit tatsächlich fehlgeschlagen hätte, sei dies laut Anthropic als "Fehler" und nicht als "Feature" des Produkts zu werten. 

Kläger bleiben optimistisch

Laut Music Business Worldwide glaubt der Rechtsanwalt Matt Oppenheim, dass die Kläger im Fall Anthropic letztlich die Oberhand behalten werden.

"Wir haben Zuversicht in unseren Antrag auf eine vorläufige einstweilige Verfügung, und glauben, dass Anthropics Verstoß gestoppt werden sollte."

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