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Neues Abrechnungsmodell ab Februar

YouTube Shorts: Werbeeinnahmen sollen auf Creator und Urheber aufgeteilt werden

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 31.01.2023

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YouTube Shorts: Werbeeinnahmen sollen auf Creator und Urheber aufgeteilt werden

© Esther Vargas auf Flickr / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Alphabet will das aktuelle Abrechnungssystem bei YouTube Shorts verändern. Der bisherige 100-Millionen-US-Dollar Fonds soll einem Modell weichen, das die durch Werbung generierten Einnahmen gleichermaßen an einen Creator-Pool und die Lizenzinhaber aufteilt.

Nachdem Meta es mit Facebook vorgemacht hat, zieht Alphabet nun nach: Wie die Dachgesellschaft der Google LLC auf der Support-Webseite der Suchmaschine mitteilte, sollen ab 1. Februar 2023 alle Content Creator und Lizenzinhaber/innen von Musikstücken in gleicher Weise von den Werbeeinnahmen bei YouTube Shorts profitieren.

Signifikante Änderung

In den vergangenen beiden Jahren regelte noch ein 100 Millionen US-Dollar schwerer Fonds die Vergütung bei YouTube Shorts, ab nächstem Monat soll es ein unbegrenztes Abrechnungsmodell geben.

Seit Launch des als TikTok-Rivalen gedachten YouTube-Services wurden nur reichweitenstarke Content Creator für das Erreichen gewisser Aufrufzahlen oder anderer Meilensteine aus dem Topf vergütet.

100-Millionen-Dollar-Fonds wird ersetzt

In Zukunft soll der Fonds überhaupt nicht mehr genutzt werden, auch wird es keine neuen Fonds mehr geben. Stattdessen hat sich Alphabet dazu entschieden, ab Februar die Shorts-Einnahmen aufzuteilen: Auf der einen Seite steht ein Pool für die Creators, auf der anderen werden die Lizenzinhaber/innen je nach Anzahl der verwendenten Songs entlohnt. 

Anders als bei Facebook, wo das Verhältnis 20/80 ausfällt, sollen bei YouTube Shorts die Ersteller/innen von mit lizenzierter Musik hinterlegten Kurzvideos und die Rechteinhaber/innen ebendieser Songs gleichermaßen von den Werbeeinnahmen profitieren.

Gleichmäßige Aufteilung

Wenn ein User also ein kurzes Video veröffentlicht, in dem ein offizieller Song zu hören ist, wandert künftig die eine Hälfte der Einnahmen für die Aufrufe des Videos in einen Topf, aus dem alle Creator bezahlt werden, und die andere Hälfte nutzt Alphabet, um die Rechteinhaber/innen der Songs auf der Plattform zu vergüten.

Sollte ein Kurzvideo zwei Songs beinhalten, geht ein Drittel der Einnahmen an den Creator-Pool und zwei Drittel an die Lizenzgeber/innen.

Bündelung der Einnahmen

Warum das eingespielte Geld zunächst in einen allgemeinen Topf für alle Creator geworfen wird, erklärt YouTube folgendermaßen:

"Indem wir die Einnahmen bündeln und sie dann auf der Grundlage der Anzahl der Aufrufe verteilen, wollen wir alle monetarisierenden Urheber/innen belohnen, die das Shorts-Erlebnis ausmachen, und nicht nur diejenigen, die eine Anzeige neben ihrem Video haben."

In diesem Zusammenhang sollte allerdings erwähnt werden, dass Ersteller/innen, unabhängig davon, ob sie Musik verwenden oder nicht, 45 Prozent ihrer Werbeeinnahmen behalten dürfen. Auch interessant ist, dass nicht nur das Verwenden von Audiospuren zu einer Beteiligung der Musikunternehmen und Verwertungsgesellschaften führt, sondern Musikvideos und sogar Auszüge aus Interviews mit Künstler/innen als lizenzierte Musik gelten können.

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