Eine weitere Niederlage
Australisches Bundesgericht urteilt gegen Ticketzweitanbieter Viagogo
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Das Gericht urteilte, dass Viagogo Kundinnen und Kunden durch bestimmte Formulierungen im Online-Angebot bewusst täuscht. So erwecke etwa die häufige Verwendung des Wortes "offiziell" den Eindruck, der Ticketverkauf würde von offizieller Seite toleriert bzw. würde sogar in Zusammenarbeit etwa mit Veranstalterinnen und Veranstaltern erfolgen.
Die australische Wettbewrbsbehörde hatte im Jahr 2017 gegen Viagogo geklagt und dem Unternehmen vorgeworfen, durch die absichtliche Verwendung von Verwirrungstaktiken Verbraucherrechte zu verletzen.
Nicht ohne Ironie
Viagogo ragierte prompt mit einer Stellungnahme. Das Unternehmen gibt an, die als täuschend bzw. irreführend eingestuften Formulierungen bereits geändert zu haben. In der Tat hat Viagogo als eine Reaktion auf ein britisches Gerichtsurteil die Website überholt – dies jedoch nur teilweise, sodass britische Verbraucherbehörden erneut über Sanktionen gegen das Unternehmen nachdenken. Das Statement von Viagogo ist damit also nur bedingt zutreffend.
Das australische Bundesgericht hat bisher noch kein weiteres Vorgehen im Fall Viagogo festgesetzt. Es ist also noch unklar, ob das Unternehmen z.B. eine Strafe zahlen oder weitere Veränderungen auf der Website vornehmen muss.
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