Alleingang
Berlin untersagt Großveranstaltungen bis zum 24. Oktober
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Wie der Berliner Senat am 21. April 2020 mitteilte, sind Veranstaltungen ab 1.000 Teilnehmer/innen bis zum 31. August 2020 untersagt. Weiterhin verbietet Berlin Veranstaltungen ab 5000 Teilnehmer/innen bis zum 24. Oktober 2020.
Die vom Bund am 15. April beschlossenen Maßnahmen schreiben ein Verbot von Großveranstaltungen lediglich bis zum 31. August vor; die Verantwortung einer genauen Definition von Großveranstaltungen übertrug die Bundesregierung dabei den Ländern. Berlin ist eines der ersten Länder, das dieser Verantwortung nachkommt.
Die Maßnahmen neben Sportveranstaltungen und Volksfesten insbesondere auch Festivals und Konzerte: So musste bereits das Lollapalooza-Festival abgesagt werden; mit weiteren Absagen von Großveranstaltungen etwa in Open-Air-Spielstätten wie der Waldbühne oder dem Olympiastadion ist zu rechnen.
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