Entscheidung eine Ebene tiefer
BGH verweist Kraftwerk vs. Pelham-Fall zurück an OLG Hamburg
Das Hamburger OLG. © Christoph Braun - Eigenes Werk, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=68625687
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt fest, dass Pelhams Verwendung des "Metall auf Metall"-Samples im Jahr 1997, als dieser den betreffenden Song "Nur mir" für Sabrina Setlur produzierte, rechtens war.
Eine im Jahr 2002 beschlossenen EU-Richtlinie veränderte die europarechtliche Regelung hinsichtlich des Samplings jedoch derart, dass Pelhams Nutzung der Passage aus "Metall auf Metall" laute BGHH ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers grundsätzlich eine Verletzung der Tonträgerherstellerrechte darstellt.
Stärkung der Rechteinhaber?
Der BGH forderte damit das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) auf, festzustellen, ob auch nach diesem Zeitpunkt Tonträger mit dem entsprechenden Song hergestellt wurden. Außerdem muss das OLG weitere Tatsachen ermitteln.
Dr. Florian Drücke, der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI), begrüßte diese Entscheidung:
"Der BGH verfestigt in seiner Entscheidung die Kriterien, wann Sampling unter die Kunstfreiheit fällt, die ggf. schwerer wiegen kann als Eigentumsrechte – und wann nicht, und sorgt dadurch für mehr Rechtssicherheit.
Ein Sampling ohne Zustimmung des Rechteinhabers wird auch künftig regelmäßig nur dann erlaubt sein, wenn die übernommene Sequenz so erheblich verändert wird, dass sie für den durchschnittlichen Musikhörer nicht mehr wiedererkennbar ist. Dass die Auslegung der Kriterien in jedem Einzelfall neu abzuwägen ist, liegt in der Natur der Sache. Die Entscheidung führt zu einer Stärkung der Rechte der Tonträgerhersteller im Hinblick auf die Wertigkeit von kürzeren Ausschnitten von Aufnahmen."
Der Prozess Kraftwerk gegen Pelham beschäftigt die Gerichte bereits seit den späten 1990ern und ging seitdem durch alle Instanzen und wurde u.a. vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof verhandelt.
Jetzt muss erneut das OLG Hamburg entscheiden, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass eine der Parteien gegen das dort zu fällende Urteil erneut Rechtsmittel einlegt.
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