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Neustarthilfe ebenfalls verlängert und ausgebaut

Bund verlängert und erweitert Überbrückungshilfe III bis Ende September 2021

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 10.06.2021

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Bund verlängert und erweitert Überbrückungshilfe III bis Ende September 2021

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). © Bundesministerium der Finanzen / Photothek / Thomas Koehler

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Überbrückungshilfe III bis Ende September 2021 zu verlängern und zu erweitern. Die sogenannte Überbrückungshilfe III Plus enthält eine Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.

Noch immer müssen weite Teile der Kultur- und Kreativbranche aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen bleiben; die Einschränkungen bei der Wiederöffnung halten an.

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 verlängert.

Die Härtefallhilfen der Länder sollen parallel mit der Überbrückungshilfe ebenfalls bis Ende September 2021 verlängert werden.

Die neue Restart-Prämie

Die bisherige Förderung wird bei der Überbrückungshilfe III Plus um die sogenannte Restart-Prämie erweitert. Dabei handelt es sich um eine Personalkostenhilfe für Unternehmen, die im Zuge ihrer Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen.

Auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 erhalten Unternehmen dann einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.

Neustarthilfe verlängert und erweitert

Die Neustarthilfe für Soloselbständige wird als Neustarthilfe Plus weitergeführt. Sie erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021.

Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit maximal 12.000 Euro erhalten, allerdings nur wenn sie einen entsprechend hohen Jahresumsatz erzielen.

Dringend benötigte Hilfe

Diese Verlängerung und Erweiterung ist besonders für Kulturschaffende aller Sparten eine gute Nachricht, denn von einer vollständigen Rückkehr zur Normalität sind weite Teile der Kultur- und Kreativwirtschaft weit entfernt.

Eine weitere Verlängerung über September 2021 hinaus erscheint zudem durchaus denkbar.

Obergrenze erhöht

Auch die Obergrenze für Förderungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus wurde erhöht. Künftig können Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, bis zu 40 Millionen Euro als Schadensausgleich erhalten.

Zusammen mit der bislang geltenden Obergrenze von bis zu 12 Millionen Euro beträgt der maximale Förderbetrag künftig bei beiden Programmen 52 Millionen Euro.

Ersetzt werden künftig auch Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

Beantragung

Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.

Das neue Programm wird wie zuvor über das Corona-Portal des Bundes beantragt.

Teil eines Hilfspakets

Kulturstaatsministerin Monika Grütters bezeichnet die Verlängerung und Erweiterung der Überbrückungshilfe als gute Nachricht für Künstler/innen und führt weiter aus: 

"Es freut mich vor allem, dass wir im Kabinett auch eine Aufstockung der Neustarthilfe beschlossen haben: Solo-Selbständige, unständig Beschäftigte und kurz befristet Beschäftigte in darstellenden Künsten können nun bis zu 12.000 Euro erhalten. Das ist eine Ermutigung für viele Kreative, die auch weiterhin stark unter den Auswirkungen der Pandemie zu leiden haben."

Darüber hinaus verweist Grütters auf die weiteren Hilfsprogramme: Finanzielle Hilfe für Kulturschaffende gibt es neben der Überbrückungshilfe auch in Form des Programms Neustart Kultur und des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, der wirtschaftliche Risiken für Veranstaltende abdeckt. Diese Hilfen seien Ausdruck der Wertschätzung der Bundesregierung für Kunst und Kultur.

Fortgesetzte Hilfen notwendig

Dabei ist jedoch zu bedenken, dass alle staatlichen Hilfen die Einnahmeverluste im ausgesprochen kleinteiligen und hochdifferenzierten Kultur- und Kreativsektor nach einem Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages nur teilweise kompensieren konnten.

Viele Kultur- und Kreativschaffende fielen aufgrund ihrer besonderen Lebens- und Arbeitssituation trotz aller Bemühungen durch das Raster der Hilfen, wobei sich diese Situation im Laufe der Zeit verbesserte. Allerdings werden beträchtliche Teile der Branche noch jahrelang staatliche Unterstützung benötigen.

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