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Medienkompetenz statt Verbote

Bushidos "Sonny Black" bleibt auf dem Index – doch ist dieser noch zeitgemäß?

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 02.11.2019

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Bushidos "Sonny Black" bleibt auf dem Index – doch ist dieser noch zeitgemäß?

© bushidoersguterjunge GmbH

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stimmt in einem neuen Urteil der Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu, das Bushido-Album "Sonny Black" zu indizieren. Doch wie viel zählt ein solches Urteil in Zeiten des Audio-Streamings?

Die Bundesprüfstelle hatte das 2014 erschienene Album "Sonny Black" des Gangster-Rappers Bushido 2015 wegen seiner Texte als jugendgefährdend eingestuft und auf den Index gesetzt. Damit durfte das Album nicht mehr beworben oder an Kinder und Jugendliche verkauft werden – auch von sämtlichen Streamingdiensten musste "Sonny Black" entfernt werden.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Entscheidung in einem Berufungsverfahren revidiert, sodass "Sonny Black" zeitweise wieder erhältlich war. Der daraufhin von der Bundesprüfstelle eingereichten Revision stimmte das Bundesverwaltungsgericht (BVG) nun zu. Laut BVG ziehen sich hemmungslose Gewaltdarstellungen durch das gesamte Album; Frauen und Homosexuelle würden durch vulgäre Sprache herabgewürdigt. 

Wie sinnvoll ist der Index?

Der Prozess wirft erneut die Frage nach der Sinnhaftigkeit des "Index" auf: Vielerorts wird kritisiert, dass die Indizierung eines Albums häufig die beste Werbestrategie wäre und das Album somit viel eher von Kindern und Jugendlichen gehört würde. 

Marc Urlen vom Deutschen Jugendinstitut gibt gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) an, dass statt Verboten die Medienkompetenz von Heranwachsenden gefördert werden sollte. Kinder und Jugendliche müssten lernen, kritisch mit diesen Inhalten umzugehen. 

Medienkompetenz als höchstes Gut

Medienkompetenz ist wohl insbesondere deshalb wichtig, da Heranwachsende indizierter Tonträger durch die Verbreitungsmöglichkeiten des Internets recht einfach habhaft werden können. Streaming-Plattformen wie Spotify oder Apple Music halten sich zwar an die Vertriebsverbote; auf user-uploaded content-Plattformen wie Youtube tauchen indizierte Stücke und Alben dann aber doch regelmäßig wieder auf. 

Durch den eingeschränkten Handlungsspielraum der deutschen Behörden gegenüber ausländischen Hostern ist es in diesen Fällen häufig kaum möglich, indizierte Inhalte mit Berufung auf den Jugendschutz zu entfernen. 

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