Verwechslungsgefahr
Zu große Ähnlichkeit: Tina Turner klagt gegen das Plakat einer Tribute-Show
Simply the Best - Die Tina Turner Story. © Stars in Concert
Mit "Simply The Best – Die Tina Turner Story" will der Veranstalter Cofo Entertainment GmbH & Co.KG das bewegte Leben der Sängerin Tina Turner Revue passieren lassen. Die Hauptrolle in der Show übernimmt die Darstellerin Dorothea "Coco" Fletcher.
Da es sich um eine Tribute-Show handelt, ist es wenig verwunderlich, dass Fletcher Tina Turner recht ähnlich sieht. Für Turner ist diese Ähnlichkeit jedoch zu ausgeprägt: Die Sängerin klagt vor dem LG Köln gegen den Tourveranstalter, da sie befürchtet, ihre Fans könnten denken, Turner selbst trete im Rahmen der Show auf.
Gütliche Einigung in Sicht?
Cofo Entertainment streitet die Vorwürfe ab und gibt an, dass das Tourplakat die Show als Tribut ausweise – es hieße ja schließlich nicht "Erleben Sie Tina Turner live". Weiterhin verweist das Unternehmen darauf, dass es eine allgemein bekannte Tatsache sei, dass Turner ihre Live-Karriere bereits vor über zehn Jahren beendet habe.
Laut dem LG Köln könnte die Klage jedoch tatsächlich Aussicht auf Erfolg haben, da tatsächlich Verwechslungsgefahr bestehe. Es fehle ein ausdrücklicher Hinweis, dass Tina Turner hier nicht mitspiele. Das Gericht empfiehlt Cofo Entertainment, diesen Hinweis auf dem Plakat hinzuzufügen; Turner solle daraufhin auf weitere Forderungen verzichten. Sollte es zu keiner solchen gütlichen Einigung kommen, wird das LG Köln am 22. Januar 2020 eine Entscheidung treffen.
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