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Vorhaben des Koalitionsvertrags umsetzen

Deutscher Kulturrat drängt auf Umsetzung von Arbeitslosenversicherungsreform für Selbstständige

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 18.01.2024

kulturpolitik

Deutscher Kulturrat drängt auf Umsetzung von Arbeitslosenversicherungsreform für Selbstständige

© Anna Shvets

Während der Coronakrise hat sich die unzureichende Möglichkeit von Selbstständigen, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, als gravierendes soziales Problem erwiesen. Der Deutsche Kulturrat fordert daher die Ampel-Regierung auf, ihre im Koalitionsvertrag festgehaltenen Vorhaben umzusetzen.

Im Koalitionsvertrag versprach die Ampel-Koalition aus SPD, FDP und den Grünen, Selbstständigen einen "erleichterten Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung" zu ermöglichen. Darüber kündigte die Ampel eine Prüfung an, ob der Zugang ohne Vorversicherungszeit ermöglicht werden solle.

Dieses Vorhaben wurde bisher aber nicht umgesetzt. Der Deutsche Kulturrat ermahnt die Ampel zur Umsetzung ihres Versprechens und erklärt, insbesondere Verbesserungen für Soloselbstständige seien "dringend erforderlich".

Die Forderungen des Kulturrats

Konkret fordert der Kulturrat, dass "die Eingangsvoraussetzung einer vorherigen abhängigen Beschäftigung bzw. des Bezugs von Entgeltersatzleistungen abgeschafft wird". 

Gerade im Kultur- und Mediensektor sei in vielen Feldern die selbstständige Tätigkeit typisch. Diese Eingangsvoraussetzung schließe jene Selbstständigen von vorneherein aus, "die zuvor nicht abhängig beschäftigt oder erwerbslos waren."

Bisher müssen Selbstständige eine freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb der ersten drei Monate abschließen. Diese Vorgabe solle "aufgegeben oder zumindest deutlich ausgeweitet" werden, damit Selbstständige auch später der Arbeitslosenversicherung beitreten können.

Die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung sollte laut Kulturrat "bei der Gründungsberatung und in künstlerischen Hochschulen offensiver beraten werden".

Schließlich sollten auch "diejenigen Selbstständigen, bei denen der Leistungsfall bereits zwei Mal eingetreten ist, sich für dieselbe selbstständige Tätigkeit erneut versichern können". Auf "den Vorrang der Vermittlung in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis" solle verzichtet werden, "um den Erhalt der Selbstständigkeit zu ermöglichen."

Perspektivische Weiterentwicklung der Sozialversicherung

Neben diesen konkreten Forderungen, die die Ampel-Koalition bald umsetzen sollte, entwickelt der Kulturrat auch weitergehende Pläne, um die Sozialversicherung weiterzuentwickeln.

So strebt der Kulturrat eine Pflichtversicherung für Soloselbstständige in der Arbeitslosenversicherung an, "um ungebrochene Versicherungsbiografien sicherzustellen"

Da "viele Soloselbstständige auch aus dem Kultur- und Medienbereich hybrid erwerbstätig seien", d.h. sowohl abhängig beschäftigt als auch selbstständig erwerbstätig, würden sie mit beiden Erwerbstätigkeiten der Arbeitslosenversicherung unterliegen.

Theorie und Praxis

Ob diese Forderung einer Pflichversicherung für Soloselbständige realistisch ist, ist aktuell fraglich.

Im Gegensatz zu den Forderungen hinsichtlich des erleichterten Zugangs von Selbstständigen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung handelt es sich bei dieser Forderung aus unserer Sicht um einen eher theoretischen Diskussionsbeitrag, der in den nächsten Jahren keine Aussicht auf Verwirklichung haben dürfte.

Allerdings sollte das nicht davon ablenken, dass die Ampel-Koalition trotz einiger Verbesserungen insbesondere im Hinblick auf Zuverdienstmöglichkeiten für KSK-Versicherte und den Zugang von überwiegend befristet Beschäftigten zur Arbeitslosenversicherung bisher ihr Versprechen eines erleichterten Zugangs zur freiwlligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige nicht umgesetzt hat.

Hier besteht – wie der Kulturrat mit Recht erklärt – dringender Handlungsbedarf.

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