Tarifumstellungen
GEMA berechnet Lizenzgebühren künftig auf Basis der Nettowerte
Dr. Harald Heker. © Sebastian Linder
Die GEMA erklärt, die Umstellung sei aufgrund von rechtlichen Vorgaben nötig gewesen. Die Änderungen sollen außerdem eine einheitliche, transparente Handhabung mit sich bringen.
Von Brutto zu Netto
Vor der Umstellung berechnete die GEMA die fälligen Lizenzgebühren auf Basis der Bruttopreise von Konzerttickets oder der Bruttowerte des Umsatzes.
Das hatte bei Konzertkarten zur Folge, dass die GEMA die Gebühren auf Basis des Preises berechnete, den regulär zahlende Konzertbesucher zahlten. Dieser wiederum setzte sich wie folgt zusammen: Ticketpreis plus 7% Mehrwertsteuer plus System- oder Vorverkaufsgebühren.
Da die GEMA ihre Lizenzgebühren künftig nicht mehr in Bruttowerten berechnet, fallen die Mehrwertsteuer und andere Systemgebühren, die Käufer/innen zusätzlich zum Ticketpreis zahlen, ab Anfang 2023 für die Berechnung der Lizenzgebühren der GEMA weg. Berechnungsgrundlage ist ab sofort der Grundpreis des Tickets vor Steuern und Gebühren.
Wer ist von der Umstellung betroffen?
Die Umstellung gilt nicht nur für zahlreiche Konzert-Tarife, sondern auch für Veranstaltungen mit Tanzmusik oder andere Musiknutzungen im Rahmen von Unterhaltungsangeboten, für die Besucher Eintritt zahlen müssen. Dazu zählen beispielsweise Bühnenveranstaltungen, Sportveranstaltungen oder Eisbahnen oder Rollschuhbahnen.
Ebenfalls von der Umstellung betroffen sind die Tarife für Tanzkurse sowie Fitness- und Sportkurse sowie für Table-Dance-und Striptease-Lokale. Die vollständige Liste aller betroffenen Tarife ist hier.
Was ist zu tun?
Die GEMA fordert jeden der Musiknutzungen für 2023 angemeldet hat eindringlich dazu auf, zu überprüfen, ob der abgeschlossene Tarif ebenfalls von den Änderungen betroffen ist.
Falls ja, müssen Betroffene die angegebenen Werte über das GEMA Onlineportal anpassen. Wer dem nicht nachkommt, muss mit einer höheren Einstufung rechnen.
Rechenbeispiele und alle betroffenen Tarife wurden hier aufgelistet.
Was bedeutet das für die Höhe der Gebühren?
Die GEMA erklärt, die Anpassung sei so vorgenommen worden, dass die Höhe der Gebühren bzw. die Einstufung im Tarif gegenüber 2022 gleichbleibt. In seltenen Fällen ergebe sich zu Gunsten der Kunden eine günstigere Einstufung, aber niemals eine Erhöhung.
Höhere Lizenzgebühren im Jahr 2023 seien das Ergebnis der Preisanpassung in Höhe von 3,95 Prozent.
Ähnliche Themen
Angeblich unbezahlbare Tarife
Hessischer Städtetag fordert niedrigere GEMA Gebühren für Weihnachtsmärkte
veröffentlicht am 19.03.2024 4
Viele Krokodilstränen
Falsche Angaben der Städte? GEMA kritisiert Debatte um Gebühren für Weihnachtsmärkte
veröffentlicht am 07.12.2023 35
Schreck nach Weihnachten
Hohe GEMA-Rechnungen für Musik auf Weihnachtsmärkten sorgen für Ärger
veröffentlicht am 31.08.2023 8
Personalwechsel an der Spitze
Dr. Tobias Holzmüller wird neuer Vorstandsvorsitzender der GEMA
veröffentlicht am 27.07.2023
Mit Blick in die Zukunft
Mitgliederversammlung 2023: GEMA diskutiert Chancen und Herausforderungen von Künstlicher Intelligenz
veröffentlicht am 15.05.2023