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Weltweit erste KI-Regulierung

GEMA und BVMI begrüßen Einigung über den europäischen AI Act

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 13.12.2023

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GEMA und BVMI begrüßen Einigung über den europäischen AI Act

Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA. © Sebastian Linder

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich EU-Rat, EU-Kommission und EU-Parlament über den europäischen AI-Act geeinigt und damit die weltweit erste KI-Regulierung auf den Weg gebracht. GEMA und BVMI begrüßen das Ergebnis.

Mit dem europäischen AI Act soll erstmals ein EU-weites Regelwerk für Künstliche Intelligenz geschaffen werden. 

Weltweit erste Regulierung

Die Regelungen sollen unter anderem sicherstellen, dass menschliche Kreativität und kulturelle Vielfalt auch im Zeitalter von generativer KI wertgeschätzt wird und eine Zukunft hat. 

Bei den Trilog-Verhandlungen zum AI Act zwischen EU-Rat, EU-Kommission und EU-Parlament, einigten sich die Parteien auf wichtige Grundsätze zur Transparenzpflicht für KI-Anbieter. Die Einigung ist ein historischer Moment, denn damit wurde die weltweit erste KI-Regulierung beschlossen.

Das umfasst die erste Regulierung

Wie das Handelsblatt berichtet, müssen Entwickler*innen von KI-Basissystemen in Zukunft genau dokumentieren, wie ihre Trainings- und Testverfahren ablaufen. Auf diese Art und Weise müssen die Entwickler*innen nachweisen, dass die Verfahren keine Urheberrechtsverletzungen beinhalten.

Durch KI-erstellte Produkte sollen durch ein digitales Wasserzeichen gekennzeichnet werden.

Werden KI-Systeme als mit "systemischen Risiken" eingestuft (etwa ab einer Rechenleistung von 10 hoch 25), müssen Entwickler*innen zudem zusätzlichen Verpflichtungen nachgehen und bestimmten Vorlagen etwa hinsichtlich Risikomanagement und Cybersicherheit gerecht werden. Die EU-Kommission kann jedoch auch individuell über eine derartige Einstufung entscheiden. 

Reaktionen

Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA bewertet das Ergebnis positiv. Die GEMA hatte sich zuvor bereits dafür eingesetzt, Transparenzregulierungen festzulegen. Anbieter*innen von generativer KI in Europa müssten erklären, mit welchen Informationen die KI trainiert worden sei. Die GEMA bezeichnete das als das Mindeste, was Urheber*innen von einem ambitionierten EU-Rechtsrahmen für KI erwarten dürften. 

Inzwischen hat GEMA-CEO Dr. Tobias Holzmüller, die Ergebnisse der Trilog-Verhandlungen in einem öffentlichen Statement kommentiert. Er begrüßt die politische Einigung im Namen der Gema, betont jedoch auch, dass damit noch nicht alles getan sei. 

"Die nun auf dem Tisch liegenden Ergebnisse sind ein Schritt in die richtige Richtung, müssen aber auf technischer Ebene weiter geschärft werden. Im Ergebnis muss eine klar formulierte Transparenzregelung stehen, die KI-Anbieter dazu verpflichtet, detaillierte Nachweise über die zum Training ihrer Systeme verwendeten Inhalte vorzulegen, so wie dies anderen großen Rechtsordnungen wie etwa den USA gelungen ist."

Abschließend erklärt Holzmüller, die GEMA werde sich weiterhin für dieses Anliegen einsetzen. 

Auch Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI, zeigt sich erfreut über die Einigung:

"KI ist eine großeChance, auch für kreatives Arbeiten. Diesbezüglich muss jedoch im Sinne der Kreativen und ihrer Partner sichergestellt werden, dass die neuen technologischen Möglichkeiten von Menschen genutzte Werkzeuge bleiben und sich nicht als Aneigngsmaschinen verselbstständigen; hier bedeutet die am Samstag [9. Dezember 2023] erzielte Einigung zum europäischen AI Act einen vielversprechenden ersten Schritt für belastbare gesetzliche Leitplanken."

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