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Tragischer Verlust

Kulturstaatsministerin Monika Grütters warnt Kommunen vor Einsparungen im Kulturbereich

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 28.12.2020

kulturpolitik coronakrise

Kulturstaatsministerin Monika Grütters warnt Kommunen vor Einsparungen im Kulturbereich

Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters. © Elke Jung-Wolff

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat die Kommunen vor einer Haushaltssanierung auf Kosten der Kultur nach der Corona-Krise gewarnt.

Viele staatlich geförderte Institutionen wie Theater und Museen sind laut Monika Grütters städtische Einrichtungen. Die Kommunen seien an anderer Stelle mit mehreren Milliarden entlastet worden, zudem helfe der Bund, nicht-staatliche Einrichtungen wie Kinos, Buchhandlungen, Galerien, Festivals und Privattheater zu finanzieren.

Grütters sieht hier "Bewegungsspielraum für die Kommunen": Die Kommunen sollten im Hinblick auf die finanziellen Entlastungen in anderen Bereichen beim Kassensturz am Jahresende "nicht ausgerechnet die Kultur bluten lassen." 

Als Negativbeispielt führte die Kulturstaatsministerin München an. Die Stadt habe drastische Einsparungen im Kultursektor geplant. Das sende falsche Signale, denn Kultur sei nicht nur ein Standortfaktor, sondern vor allem ein "Ausdruck von Humanität".

Prekäre Verhältnisse

Sowohl Grütters als auch der Berliner Kultursenator Klaus Lederer legen außerdem den Fokus auf die oftmals prekären Beschäftigungsverhältnisse in der Branche. Freiberufler und Selbstständige stünden sozial schutzlos da. Es sei nicht unwahrscheinlich, dass Einzelne sich entschieden, in einen besser abgesicherten Sektor zu wechseln: "Das wird einhergehen mit einer Verarmung im Kultursektor, denn Kultur, Kunst und Künstler sind etwas Kollaboratives", warnt Lederer.

Es sei deshalb an der Zeit umzudenken. Wertschätzung und Unterstützung seien für den Fortbestand des Kulturlebens notwendig. Als Beispiel nannte Grütters die Künstlersozialversicherung, bei der die Verwerter, also die auftraggebenden Unternehmen, und der Staat gemeinsam die Hälfte der Sozialbeiträge der Versicherten übernehmen.

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