Unterstützung für die Lokalen
Roth: Kulturpass für 18-jährige ohne Streamingdienste und große Plattformen
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Claudia Roth. © Grüne im Bundestag, S. Kaminski
Beim Kulturpass handelt es sich um ein Projekt, das jungen Erwachsenen nach zwei Jahren Live-Kultur Entzug den Anreiz geben soll, die kulturelle Vielfalt Deutschlands wieder zu entdecken und sich für sie zu begeistern.
Darüber hinaus soll durch die Einfühung des Kulturpasses auch die Kulturbranche unterstützt werden, die immer noch an den Folgen der Corona-Pandemie – und inzwischen u.U. auch an den Folgen der Energiekrise – leidet.
Fokus auf lokalen Anbietern
Im Fokus steht dabei vor allem die Förderung von Kultureinrichtungen vor Ort: So gab die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth, im Interview mit Bayern 2 an, dass Streaming-Plattformen wie Spotify oder Netflix, aber auch Großhändler wie etwa Amazon nicht im Angebot des Kulturpasses enthalten sein sollen:
"Diejenigen, die bei der Pandemie besonders stark profitiert haben, wie die großen Plattformen oder Streamingdienste, die sollen nun wirklich nicht profitieren!"
Roth reagiert damit u.a. auf Kritik des Deutschen Kulturrates, der in einer Stellungnahme die bis dahin noch ungeklärte Frage nach dem Geltungsbereich aufwarf. Mit ihrer Aussage gegenüber Bayern 2 kommt Roth der Forderung nach einer klareren Konzeption zumindest teilweise nach.
Pilotprojekt
Die Einführung des Kulturpasses wurde im Rahmen der Abstimmungen des Haushaltsausschusses des Bundestages zum Kulturetat 2023 – neben der Erhöhung des Etats und der Schaffung eines Festival-Förderfonds – beschlossen.
Der Kulturpass in Höhe von 200 Euro soll 2023 an alle Jugendlichen ausgegeben werden, die dann ihren 18. Geburtstag feiern. Dabei handelt es sich um ein Pilotprojekt, das je nach Resonanz in den nächsten Jahren noch um weitere Altersgruppen erweitert werden soll.
Kulturschaffende, die an der Teilnahme an dem Programm interessiert sind, sollen bald die Möglichkeit haben, sich auf einer Online-Plattform zu registrieren und dann beispielsweise Konzert-, Theater-, oder Kinovorstellungen anzubieten, an dem die nun Volljährigen mit ihrem Kulturpass teilnehmen können.
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