Weiterverkaufsklausel
Streitfall Ticketbande: BDKV erwirkt Grundsatzurteil gegen Ticketzweitmarkt-Händler
Prof. Jens Michow ist geschäftsführender Präsident des BDKV. © BDKV
Der BDKV hatte wegen deren zu hohen Weiterverkaufspreisen bereits vor dem Landgericht (LG) Hannover gegen das deutsche Ticketzweitmarkt-Portal Ticketbande geklagt, woraufhin das LG in seinem Urteil die Wirksamkeit der Weiterverkaufsklausel des BDKV bestätigt hatte.
Die Weiterverkaufsklausel
Nach dieser Weiterverkaufsklausel dürfen Eintrittskarten, bei denen die Zugangsberechtigung grundsätzlich nur dem Vertragspartner des Veranstalters zusteht (= der/dem "originalen" Käufer/in), nur unter der Bedingung weiterverkauft werden, dass der Weiterverkaufspreis den auf der Karte aufgedruckten Preis plus 25 Prozent Nebenkosten (z.B. Vermittlungskosten, Porto) nicht übersteigt. Andernfalls erlischt die Zugangsberechtigung.
Ticketbande hatte nach dem Urteil Berufung eingelegt, da die Wiederverkaufsklausel überraschend und unklar fomuliert und somit unwirksam sei. Die Zweitmarktplattform argumentierte außerdem, dass es sich hier lediglich eine "Scheinpersonalisierung" handele, und die Klausel schließlich kartellrechtlich unwirksam sei, da sie bloß bezwecke, Zweitmarkthändler vom Markt auszuschließen.
Bestätigung durch das LG
Das OLG Celle hat am 28. Februar 2020 das Urteil des LG Hannover bestätigt und damit die Berufung abgewiesen. Laut dem OLG stelle das Ziel der Weiterverkaufsklausel, die sozialverträgliche Beschränkung der Kartenpreise, ein legitimes Interesse des Veranstalters dar.
Der BDKV sieht die Entscheidung des OLG als Grundsatzurteil, da hier zum ersten Mal die Weiterverkaufsklausel in einem ordentlichen Verfahren – und nicht bloß in einem Eilverfahren – überprüft und bestätigt wurde. Für den geschäftsführenden Präsidenten des BDKV, Prof. Jens Michow, steht fest:
"Der Weg bis zur Erreichung einer gesetzlichen Regulierung des Ticketzweitmarkts ist lang, aber mit dem heutigen Urteil sind wir auf diesem Weg eine entscheidende Etappe vorangekommen."
Durch die Bestätigung der AGB erkennt die Kundin bzw. der Kunde die Weiterverkaufsklausel an, wodurch erstmalig eine Grenze zwischen dem erlaubten privaten und dem gewerblichen Weiterverkauf von Karten festgelegt wird. Sie schafft die entscheidende Grundlage dafür, dass Veranstalter zukünftig erfolgreich Anbieter von Eintrittskarten mit überhöhten Preisen und damit auch unmittelbar Ticketportale abmahnen können.
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