Plattform-Missbrauch
YouTube geht gerichtlich gegen Copyright-Erpresser vor
Youtube. © alexeyboldin/123RF
Laut der Anlageschrift (pdf, via Digital Music News) soll Christopher Brady den US-amerikanischen Digital Millenium Copyright Act (DMCA) missbraucht und andere YouTuberinnen und YouTuber mit der Drohung erpresst haben, deren Accounts wegen angeblicher Copyrightverletzungen zu melden.
YouTube fordert nun Entschädigungszahlungen von Brady – wohl auch, um eventuelle Nachahmerinnen und Nachahmer abzuschrecken.
Die Furcht vor dem Third Strike
Wie die Videoplattform berichtet, meldete Brady im Januar 2019 einige bei YouTube hochgeladene (Minecraft-)Videos wegen angeblicher Copyright-Verstöße. Im Rahmen der Bestimmungen des DMCA löschte Youtube diese Videos der Nutzer ObbyRaidz und Kenzo. Bisher ist nichts genaueres über die Art und Weise der Urheberrechtsverletzung bekannt.
Nach der Löschung dieser Videos drohte Brady den beiden YouTubern damit, weitere Videos zu melden, es sei denn, beide überwiesen ihm Geldsummen zwischen 75 und 300 Dollar.
ObbyRaidz und Kenzo sahen sich jeweils der Gefahr des sogenannten "Third Strike" ausgesetzt – die dritte Löschung wegen Urheberrechtsverletzungen führt bei YouTube zu einer Account-Sperre, was wiederum finanzielle Konsequenzen nach sich zieht.
Die beiden YouTuber geben an, dass ihre Beschwerden bei YouTube lediglich deshalb erfolgreich waren, weil sie begannen, offen in ihren Videos über Bradys Vorgehen zu sprechen. ObbyRaidz stellt außerdem fest, dass YouTube seine Beschwerden ignorierte – bis er entsprechende Videos veröffentlichte.
Umkämpftes Urheberrecht
Auch, wenn Brady's Vorgehen sich durch seine erpresserischen Tendenzen durchaus von bisherigen Urheberrechtsstreitigkeiten unterscheidet, zeigt dieses Beispiel dennoch erneut, dass sich das Urheberrechts zunehmend zum einem immer umstritteneren Rechtsbereich wandelt.
So zeigen die aktuell immer häufiger vorkommenden Plagiatsprozesse etwa den schwierigen Grat zwischen der Einschränkung kreativer Freiheit und der Wahrung geistigen Eigentums, auf dem das Urheberrecht wandelt. Der Streit um Sampling oder auch um die (zufällige) Verwendung kurzer, geschützter Musiksequenzen in YouTube-Videos führt wiederum die Schwierigkeit vor Augen, zwischen legitimer und illegitimer Benutzung geschützten Fremdmaterials zu unterscheiden.
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