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Coronakrise: In diesen Bundesländern dürfen Musikschulen wieder öffnen

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 05.05.2020

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Coronakrise: In diesen Bundesländern dürfen Musikschulen wieder öffnen

© Dmytro Zinkevych / 123RF

Ab dem 4. Mai 2020 dürfen die Musikschulen in Deutschland teilweise und unter bestimmten Auflagen den Unterricht wieder aufnehmen. Wir haben eine Übersicht über die Regelungen der einzelnen Bundesländer zusammengestellt.

Die Öffnung der Öffnung der Musikschulen ab dem 4. Mai 2020 ist bisher auf einige Bundesländer beschränkt. Auch die Unterrichtsgrößen sind vorerst noch eingeschränkt; während in einigen Ländern lediglich Einzelunterricht erlaubt ist, ermöglichen andere Unterricht in Kleingruppen von bis zu fünf Personen. 

Auch, wenn die Ausgestaltung der Wiederöffnung sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, ist in sämtlichen Ländern die Einhaltung von hygienischen Mindeststandards verpflichtend. Dazu gehören u.a. Abstandsregeln sowie das regelmäßige Händewaschen und Lüften.   

Die Erlasse der einzelnen Länder

  • Baden Württemberg: Erlaubt ist Unterricht zur Berufs- und Studienvorbereitung sowie Einzelunterricht – Sänger/innen und Bläser/innen sind wegen dem Infektionsrisiko durch erhöhte Abgabe von verbrauchter Atemluft vorerst ausgeschlossen.
  • Bremen (PDF): Musikschulen werden für prüfungsvorbereitende Angebote und Prüfungen im Rahmen des Erwerbs von allgemein- oder berufsbildenden Abschlüssen wieder geöffnet.
  • Hessen: Musikschulen dürfen den Betrieb wieder aufnehmen, ebenso darf auch privater Unterricht wieder stattfinden – jedoch nur als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen.  
  • Rheinland-Pfalz: Der Präsenzunterricht ist für den Einzelunterricht und den Gruppenunterricht bis zu zwei Teilnehmer/innen unter bestimmten Auflagen (siehe Link) wieder erlaubt; ausgenommen ist der Gesangsunterricht. 
  • Nordrhein-Westfalen: Einzelunterricht in Musikschulen ist wieder erlaubt; in "atmungsaktiven Fächern" (Gesang, Blasinstrumente" ist eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern vorgeschrieben. 
  • Saarland: Musikschulen dürfen, unabhängig von der Trägerstruktur, den Betrieb wieder aufnehmen – dies gilt jedoch nur nur den instrumentalen und vokalen Unterricht mit maximal drei Personen (inklusive Lehrperson).
  • Sachsen-Anhalt: Einzel- und Kleingruppenunterricht (bis zu fünf Personen) sind erlaubt, ausgenommen sind der Gesangsunterricht und der Unterricht mit Blasinstrumenten. 
  • Schleswig-Holstein: Der Einzelunterricht in Musikschulen ist zulässig; die Daten der Personen sind zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten zu speichern. Instrumente(nteile) dürfen nicht ausgetauscht werden, für Bläser/innen und Sänger/innen sind Vorsichtssmaßnahmen, etwa Trennwände als Spuckschutz, umzusetzen. 
  • Thüringen: Musikschulen sind für den Einzelunterricht und Unterricht in Kleinstgruppen auf Basis der von Fachverbänden vorgeleten Hygiene- und Sicherheitskonzepte erlaubt.

VdM verbucht Erfolg

Der Verband deutscher Musikschulen sieht in der schrittweisen Wiederöffnung einen Erfolg seiner Bemühungen. Der Bundesvorsitzende des VdM, Ulrich Rademacher stellt fest: 

"Der VdM und die Landesverbände der Musikschulen haben sich mit großem Einsatz dafür stark gemacht, dass der Musikunterricht in den Musikschulen vor Ort für viele Kinder und Jugendliche wieder möglich wird. So können weitere Brüche in der Ausbildung verhindert werden. Wir freuen uns sehr, dass Landesregierungen hier ihr Augenmerk auch auf die wichtigen Bildungsinstitutionen Musikschulen gerichtet haben und Unterricht – unter den erforderlichen Hygienemaßnahmen – wieder teilweise ermöglichen."

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