Kein gutes Jahr
Gibson verliert das Trademark für Firebird-Gitarren in der EU
Skjalg Raaen mit Åge Aleksandersen und Sambandet auf dem Stavernfestivalen in Stavern (2016). © Tore Sætre / Wikimedia (http://www.setre.net/)
Das EUIPO urteilte, dass die Form von Gibsons Thunderbird sich nicht in einem so hohen Maße von anderen Gitarrenmodellen unterscheide, dass daran geistiges Eigentum angemeldet werden könnte. Als weiteren Grund für die Entscheidung wurde die Tatsache genannt, dass Gibson die Gitarre bereits seit 1963 verkauft, jedoch erst 2011 dafür ein Trademark angemeldet hat.
Initiator des Verfahrens gegen Gibson war der Deutsche Hans-Peter Wilfer, Gründer und Besitzer der Instrumentenhersteller Warwick und Framus. Dieser hatte auch im Juni 2019 mit einem ähnlichen Verfahren dafür gesorgt, dass Gibson das Trademark für die Flying V-Form aberkannt wurde.
Wie Guitar.com jedoch angibt, bezieht sich das entzogene Trademark nur auf die tatsächliche Form der Firebird; weitere, spezifischere Warenzeichen seien davon nicht betroffen. Ebensowenig betrifft das Urteil etwa Firebird-Merchandise-Artikel.
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