Vereinfachte Förderregeln
Mecklenburg-Vorpommern: 10,3 Millionen Euro für die Kulturförderung
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Erst kürzlich gab das Land Rheinland-Pfalz bekannt, 2018 die Kulturförderung vereinfachen zu wollen. Nun zieht auch Mecklenburg-Vorpommern nach.
In einer Pressemitteilung gibt Kulturministerin Birgit Hesse an, dass das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur lange auf diese Vereinfachungen hingearbeitet habe. "Die neuen Regeln sind in der Kulturszene gut aufgenommen worden. Im Jahr 2018 müssen sie den Praxistest bestehen."
10,3 Mio. Euro Fördermittel
Die stärkste Vereinfachung betrifft Kulturprojekte mit einer Landesförderung bis 30.000€. Diese wird in Zukunft als Festbetragsfinanzierung erfolgen. Unabhängig vom Antragsvolumen entfällt ab sofort außerdem die Vorlage der Stellungnahme der Kulturverwaltung.
Jedoch schränkte Birgit Hesse ein: "Bei aller Vereinfachung wird es auch künftig notwendig sein, einen Antrag zu stellen". Wer öffentliche Mittel erhalten möchte, müsse auch in Zukunft aufzeigen, wofür er sie verwenden wolle.
Für 2018 sind im Haushalt des Landes Mecklenburg-Vorpommern Fördermittel in Höhe von 10,3 Millionen Euro eingeplant. Die neuen Förderregeln treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.
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