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Dreiteilige Artikelreihe liefert Basiswissen zum Steuerrecht

Steuern für Musiker. Teil 1: Die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer

Tipps für Musiker und Bands von Theo Müller
veröffentlicht am 10.08.2015

steuern berufswelt musikbusiness

Steuern für Musiker. Teil 1: Die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer

In dieser dreiteiligen Artikelreihe beleuchten wir das Thema "Steuern fuer Musiker" (Foto: Das Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin). © BMF/Hendel

Das erste als Musiker verdiente Geld vergisst du sicher nicht so schnell wieder. Natürlich will der Staat auch etwas von diesem hart verdienten Geld abhaben. Das passiert meist in Form von Steuern. In unserer dreiteiligen Artikelreihe "Steuern für Musiker" erfährst du, welche Steuern die wichtigsten für dich sind, wie du sie bezahlst und was du sonst noch zu beachten hast.

Dabei können wir dieses umfassende Thema hier natürlich nur anreißen, einen ersten Überblick liefern und grundlegendes Verständnis fürs Steuerthema schaffen. Spätestens wenn du mittels der Musik deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst, wirst du nicht um einen richtigen Steuerberater herum kommen, der sich um deine individuellen Angelegenheiten kümmert!

Im ersten Teil der dreiteiligen Artikelreihe über Steuern für Musiker werfen wir einen Blick auf die Umsatzsteuer:

Die Umsatzsteuer

Bei der Umsatzsteuer (auch bekannt als Mehrwertsteuer) will der Staat immer dann etwas abhaben, wenn jemand Geld verdient. Zuerst einmal ist die Frage wichtig, ob du überhaupt die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen musst oder willst. Es gibt verschiedene Wege das zu tun.

Die Umsatzsteuer bedeutet vor allem einen organisatorischen und bürokratischen Aufwand. Auch da hilft dir ein Steuerberater. Vor allem für noch "kleinere" Musiker und Bands können der Aufwand und die damit verbundenen Kosten jedoch unverhältnismäßig viel sein. Also gehen wir im folgenden mal auf die gesetzlichen Reglungen und das Pro und Contra zur Umsatzsteuer ein.

Musiker als "Kleinunternehmer"

Um die Umsatzsteuer kommst durch die sogenannte Kleinunternehmerregelung herum. Hierbei wird aus Vereinfachungsgründen die Umsatzsteuer für sonst steuerpflichtige Umsätze nicht erhoben.

Die Grenze dazu ist der Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr. Da dürfen 17.500 Euro (seit 1.1.2020) 22.000 Euro nicht überstiegen wurden sein. Im laufenden Kalenderjahr dürfen voraussichtlich 50.000 Euro nicht überstiegen werden. Die meisten Hobby-Musiker werden wohl in diesen Bereich liegen.

Als Kleinunternehmer darfst du bei Rechnungen, die du stellst, keine Umsatzsteuer ausweisen. Bei Rechnungen, die du zu bezahlen hast, darfst du ebenso keine Umsatzsteuer abziehen (in diesem Fall heißt die Umsatzsteuer übrigens Vorsteuer).

Beispiel zu Verdeutlichung:

  1. Du spielst einen Gig und hast dafür 300 Euro Gage mit dem Veranstalter vereinbart. Auf deiner Rechnung als Kleinunternehmer stehen dann nur die 300 Euro. Würdest du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen, kämen noch die 7% Umsatzsteuer von 21 Euro dazu. Also würdest du den Veranstalter insgesamt 321 Euro kosten. Diese 21 Euro mehr kann der Veranstalter dann vom Finanzamt als Vorsteuer aber wieder zurück bekommen bzw. mit seinen Umsatzsteuern verrechnen, die er auf Konzerttickets etc. erheben muss.
  2. Genau diesen Vorsteuerabzug darfst du als Kleinunternehmer allerdings ebenfalls nicht nutzen! Das heißt du musst immer auch die Umsatzsteuer bezahlen, wenn du etwas für dich als Musiker kaufst. Gehen wir mal davon aus, du kaufst dir ein neues Gitarren-Effektgerät, das 300 Euro im Musikgeschäft kostet. Die 300 Euro musst du in jedem Fall im Geschäft bezahlen, als Kleinunternehmer darfst du nun allerdings die Umsatzsteuer von 19% (das wären immerhin 47,90 Euro) nicht als Vorsteuer beim Finanzamt absetzen.

Gehen wir mal davon aus, außer dem Gig für 300 Euro und Gitarren-Effektgerät gab es in diesem Abrechnungszeitraum keine weiteren Einnahmen und Ausgaben. Als Kleinunternehmer wärst du jetzt bei null raus gekommen.

Solltest du allerdings nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen, musst dem Finanzamt eine so genannte Umsatzsteuervoranmeldung schicken. Aus dieser würde dann folgende Rechnung hervor gehen:

Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 7% (300 Euro): Steuer = 21 Euro
Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen: Steuer = 47,90 Euro

Jetzt werden die Vorsteuerbeträge von den Umsatzsteuerbeträgen abgezogen.
21 Euro - 47,90 Euro = -26,90 Euro

Diesen negativen Betrag von 26,90 Euro ist dir das Finanzamt schuldig und wird dir diesen Betrag überweisen. Geld, das du als Kleinunternehmer nicht hättest.

Kleinunternehmer – ja oder nein?

Wie du siehst, kann es durchaus von Vorteil sein, auch als "kleiner" Musiker mit wenig Umsatz trotzdem nicht als Kleinunternehmer zu arbeiten. Vor allem wenn du viel Geld für Equipment, Instrumente und andere Dinge für dein Musikerleben ausgibst, ergibt es Sinn, also immer dann, wenn deine Ausgaben höher als die Einnahmen sind.

Damit verbunden ist aber eben auch ein organisatorischer Mehraufwand für die Umsatzsteuervoranmeldungen. Anfangs musst du diese in der Regel monatlich machen, später nach ca. 2 Jahren vierteljährlich und dann je nach Umsatz nur noch jährlich. Das Finanzamt wird dir das rechtzeitig mitteilen.

Die Umsatzsteuervoranmeldungen lassen sich relativ einfach selbst erledigen, solang deine Umsätze und Einkäufe nicht allzu exotisch werden. Dazu nutzt du am besten das vom Finanzamt kostenlos zur Verfügung gestellte Programm Elster. Hier kannst du alle deine Angelegenheiten eintragen und dann elektronisch an das Finanzamt senden.

Wenn du gerade viel Geld in euer Equipment etc. investierst, um in ein bis zwei Jahren richtig durch zu starten ist es anzuraten, gleich ohne Umsatzsteuerbefreiung zu arbeiten. So lernst du das ganze gleich von Anfang an kennen und kannst von allen Kosten die Vorsteuer abziehen.

Solltest du nichts mehr groß kaufen müssen und deine Einnahmen die 22.000 Euro erwartungsgemäß nicht so schnell übersteigen, dann bleib bei der Kleinunternehmerregelung und spare dir den zusätzlichen Aufwand. Achtung: Wenn du jetzt Rechnungen ausstellst, muss darauf immer folgender Hinweis stehen: "Es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben."

Komplette Steuerbefreiung als Künstler

Es besteht als Musiker auch die Möglichkeit komplett auf Steuern zu verzichten. Dafür brauchst du eine entsprechende Bescheinigung der dafür zuständigen Landesbehörde (z.B. dem Regierungspräsidium).

Um diese Bescheinigung zu bekommen, wird dein künstlerisches Schaffen von einem Sachverständigen geprüft. Es geht hier vor allem darum, ob du mit deiner Musik einen wertvollen Beitrag zu Kunst und Kultur beiträgst oder nicht. Da die entsprechenden Einrichtungen in Deutschland nach wie vor sehr konservativ geprägt sind, sollte man sich da nichts vormachen: Musik, die nicht den "ernsten" Genres wie Klassik oder ähnlichem angehört, wird wenig Chancen haben.

Solltest du es dennoch tatsächlich schaffen diese Bescheinigung zu erhalten, dann entfallen Steuern für alle typischen musikalischen Auftrittsleistungen. Tatsächlich darfst du nun gar keine Steuern mehr dafür ausweisen. Weiterhin umsatzsteuerpflichtig sind allerdings alle anderen Einnahmequellen, wie bezahlte Autogrammstunden, Merchandise-Einnahmen und so weiter.

Diese Art der Steuerbefreiung ist so vor allem Musikern zu empfehlen, die den entsprechenden kulturellen Beitrag leisten und hauptsächlich von Live-Auftritten leben.

Die Umsatzsteuersätze 7% oder 19%?

Üblicherweise ist bei fast allen Umsätzen der normale Steuersatz von 19% anzusetzen. Allerdings gibt es noch den sogenannten ermäßigten Steuersatz von 7%.

Dieser wurde eingeführt um den Verbraucher für Kosten des "Grundbedarfs" zu entlasten. Zum Grundbedarf in Deutschland gehört zum Glück auch Musik. Allerdings, und hier beginnt das Dilemma, nicht für alle Formen von Musik und schon gar nicht für alle sonstigen Umsätze, mit denen ein Musiker so zu tun hat.

Eins vorneweg: die Gesetzgebung zum ermäßigten Steuersatz ist alles andere als durchsichtig und teilweise überhaupt nicht nachvollziehbar. Sobald es in deinem Fall komplexer wird, frage wie immer deinen Steuerberater!

  • Die Gage für einen Auftritt
    Bands können Auftritte aller Art nach dem ermäßigten Steuersatz von 7% abrechnen werden. In einer Informationsbroschüre "Grundzüge der Besteuerung von Musikern und Sängern der Oberfinanzdirektion Karlsruhe heißt es: "Auftrittsleistungen von Musikern und Sängern, denen keine für die Steuerbefreiung erforderliche Bescheinigung erteilt wurde, können ermäßigt besteuert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftritt im Rahmen einer nicht begünstigten Tanzveranstaltung oder eines Konzerts erfolgt, es sei denn, der ausübende Künstler wird selbst als Veranstalter tätig."

Nähere Informationen zur Umsatzsteuer bei Konzerten findet ihr hier.

  • Plattenverträge, GEMA, Verlage etc.
    Alles was das Urheberrecht berührt kommt ebenfalls mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% daher. Also immer wenn du Geld aus Plattenverträgen, von Verlagen, der GEMA und anderen Lizenzen aus deiner selbstgeschriebenen Musik erhältst, sind die 7% anzusetzen.
  • Gastmusiker & Studiomusiker
    Wenn du für Gage bei einer Band mitspielst oder im Studio gegen Bezahlung etwas einspielst oder eine Abrechnung von der GVL bekommst, sind wieder die 7% relevant.
  • Merchandise & CDs
    Wenn du Merchandise bei deinen Konzerten oder über euren Webshop verkaufst, sind das in der Regel immer Waren, die den vollen Steuersatz von 19% beinhalten. Auch CDs, die ihr verkauft, fallen nicht unter den vergünstigten Steuersatz und du musst 19% dafür berechnen.

Nun solltest du einen Überblick über die Umsatzsteuer haben. Doch es gibt noch viel mehr über das Thema "Steuern für Musiker" zu sagen. Im zweiten Artikel beleuchten wir Steuern für Bands, die als GbR agieren.

Jetzt Teil 2 lesen (die Band als GbR)

Jetzt Teil 3 lesen (die Band als Kapitalgesellschaft)

Weitere Artikel zum Thema Musiker und Steuern sind:

Das Problem mit Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht

Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?

Betriebsausgaben und Werbungskosten richtig absetzen

Umsatzsteuer bei Konzerten: Das müssen Veranstalter, Musiker, Bands und DJs wissen

Euer Feedback

Habt ihr noch Fragen zu Thema Steuern für Bands? Wir wollen nach Abschluss der dreiteiligen Artikelserie versuchen, die offenen Fragen aufzugreifen und – falls möglich – zu beantworten. Bitte beachtet, dass wir dabei auf konkrete Einzelfälle nicht eingehen dürfen!

Hinweis: Zuletzt wurde der Artikel am 25. Februar 2019 aktualisiert.

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