Nur für menschliches Schaffen
US-Richterin entscheidet: Weiterhin kein Copyright für KI-generierte Kunst in den USA
künstliche intelligenz urheberrecht
Das Gerichtsgebäude des US District Courts für den District of Columbia in Washington D.C. © AgnosticPreachersKid / Wikipedia /Public Domain
Nach geltendem Recht ist es in den USA ist es nicht möglich, Copyright für KI-erzeugte Werke zu erwerben. Diese Rechtslage wurde nun durch das Urteil einer US-Bundesrichterin aus Washington D.C. bestätigt.
Vergeblicher Versuch
Der KI-Entwickler Stephen Thaler hatte bereits seit 2018 versucht, ein vollständig von seiner KI "Creativity Machine" geschaffenes Kunstwerk urheberrechtlich zu registrieren.
Richterin Beryl A. Howell entschied nun, dass das Copyright Office korrekt gehandelt hat, als es seinen Antrag auf Registrierung des Werks ablehnte.
Nur für Menschen
Die Richterin folgte in ihrem Urteil dem gängigen Verständnis des US-Copyright Laws:
"Die menschliche "Urheberschaft" (engl.: authorship) ist eine Grundvoraussetzung für das Urheberrecht... Das Verständnis, dass "Urheberschaft" gleichbedeutend mit menschlicher Schöpfung ist, hat sich gehalten, auch wenn sich das Urheberrecht ansonsten weiterentwickelt hat."
Diese Entscheidung verdeutlicht, dass es aktuell aussichtslos ist, für KI-generierte Werke Copyright in den USA zu beanspruchen.
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