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Streit um Songtextenutzung

Universal Music Publishing verklagt Anthropic, während Amazon und Google in die KI-Firma investieren

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 31.10.2023

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Universal Music Publishing verklagt Anthropic, während Amazon und Google in die KI-Firma investieren

Das UMG-Headquarter in Santa Monica, Kalifornien. © Coolcaesar via Wikimedia (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Umgheadquarters.jpg) / Lizenz: CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)

Anthropic soll für das Training seines KI-Chatbots Claude urheberrechtlich geschützte Werke kopiert haben, die von der KI teilweise reproduziert werden können. Während Google und Amazon in die Firma investieren, reichte der Musikverlag Universal Music Publishing am 18. Oktober eine Klage gegen Anthropic ein, um die Nutzung seiner Songtexte zu stoppen.

In einer 60-seitigen Klageschrift [PDF] fordert der Musikverlag gemeinsam mit den Mitklägern Concord Music Group und dem US-amerikanischen Label ABKCO einen Schadenersatz in zweistelliger Millionenhöhe für die angebliche "systematische und weit verbreitete Verletzung ihrer urheberrechtlich geschützten Songtexte".

Unethische KI-Nutzung

Diese Urheberrechtsverletzung habe stattgefunden, indem die Firma riesige Textmengen aus dem Internet ausliest und diese verwendet, um ihre KI-Modelle zu trainieren, die auf Grundlage der kopierten Texte Ausgaben erzeugen. Teilweise soll die KI auch urheberrechtlich geschützte Songtexte reproduzieren können. Weiter heißt es:

"Verleger begrüßen Innovationen und erkennen das große Versprechen der KI an, wenn sie ethisch und verantwortungsvoll eingesetzt wird. Anthropic verstößt jedoch systematisch und auf breiter Basis gegen diese Grundsätze. Anthropic muss sich an die etablierten Urheberrechtsgesetze halten, so wie es unzählige andere Technologieunternehmen regelmäßig tun."

Fair use oder nicht?

Laut US-Urheberrechtsgesetz dürfen Unternehmen die urheberrechtlich geschützten Werke anderer nicht vervielfältigen, verbreiten und ausstellen, um ihr eigenes Geschäft aufzubauen, es sei denn, sie holen die Erlaubnis der Rechteinhaber*innen ein. 

Im Rahmen der Klage wird allerdings auch geklärt werden müssen, ob die nicht genehmigte Verwendung urheberrechtlich geschützter Musik zum Trainieren einer KI-Plattform nach der "Fair-Use"-Doktrin des Urheberrechts legal ist.

Diese Rechtsdoktrin erlaubt in den USA bestimmte, nicht autorisierte Nutzungen von geschütztem Material, sofern sie der öffentlichen Bildung und der Anregung geistiger Produktionen dienen.

Die Musikverlage argumentieren dagegen, dass das Verhalten von Anthropic den Markt für die Lizenzierung von Liedtexten an KI-Dienste, die tatsächlich für Lizenzen zahlen, schädigen würde.

Anthropic nahm bislang nicht Stellung. Auch auf Anfragen von Billboard äußerte sich die Firma bislang nicht zu dem Thema.

Unterstützung in Milliardenhöhe

Probleme, einen potenziellen Rechtsstreit zu finanzieren, wird die KI-Firma angesichts neuester Entwicklungen allerdings nicht haben. Bereits Ende September gab Amazon bekannt, bis zu vier Milliarden US-Dollar in Anthropic zu investieren. 1,25 Milliarden sollen bereits an die Firma gegangen sein, zukünftig könnten weitere 2,75 Milliarden Dollar folgen. 

Wie das Wall Street Journal berichtet, folgt Google Amazons Beispiel und investierte bereits 500 Millionen Dollar in das Unternehmen. In Zukunft will Google weitere 1,5 Milliarden Dollar für Anthropic aufbringen. Diese Entwicklung lässt erkennen, wie heiß das Thema KI aktuell ist.

Heißes Thema

Die aktuelle Klage gegen Anthropic ist nicht das erste Mal, dass Urheberrechtsverletzungen durch KI  zum Thema werden. Erst kürzlich forderte die Initiative Urheberrecht  in einem Positionspapier zu Generativer KI mehr Rechte und Vergütung für Urheber*innen.

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