Realistische Öffnungsperspektiven?
Clubkombinat Hamburg: 2G-Modell bietet bisher mehr Einschränkungen als Vorteile
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Bereits am 23. August hat sich das Clubkombinat Hamburg kritisch gegenüber dem 2G-Optionsmodell geäußert, das am 28. August in der Hansestadt in Kraft getreten ist.
Nun macht der Verband mit einem Standpunkt-Papier auf die Ungenauigkeiten und Problempunkte der neuen Regelung aufmerksam. Bisher sieht der Vorstand nämlich sowohl für Gäste als auch für Clubbetreiber mehr Einschränkungen als Vorteile.
2G/3G-Debatte
Der Vorstand des Clubkombinat vertritt die Ansicht, die Regierung würde anstelle politischer Entscheidungen die Auflagen für die Gastronomie-, Kultur- und Veranstaltungsbranche als Druckmittel für den Impffortschritt ausnutzen. Dabei sei die "Nulltoleranzlinie" in der Kulturszene auch im Vergleich zu anderen Wirtschaftssektoren, wie der Tourismusbranche, nicht verhältnismäßig.
Davon abgesehen betrachte beispielsweise Bundesjustizministerin Lambrecht die Teilnahmebeschränkung auf geimpfte und genesene Person als verfassungswidrig.
Die Zugangsberechtigung zu Kulturveranstaltungen sei ebenso eine "Frage des Zugangs zu gesellschaftlicher Teilhabe" und spalte somit die Gesellschaft und auch die Mitglieder des Clubkombinats:
"Das Wahlmodell zwingt den Betreiber:innen eine Entscheidung auf und führt in ein Dilemma: bleibt man bei 3G, sympathisiert man mit Impfskeptiker:innen, oder wechselt man zu 2G und schließt Menschen aus."
Forderungen des Clubkombinat
Zusätzlich käme den Betreiberinnenn und Betreibern der Hamburger Einrichtungen durch die notwendige 2G-Nachweis- und Identitätskontrolle bei allen Besucherinnen und Besuchern noch mehr Verantwortung zu. Zugleich sei die Rechtslage weder für die Kontrollberechtigung noch für die Zahlung der Bußgelder im Fall einer Fälschung hinreichend geklärt.
Ferner sei grundsätzlich keine Rückkehr zum normalen Clubbetrieb unter Einhaltung der Maskenpflicht möglich. Dabei biete Baden-Württemberg, wo das Tanzen ohne Maske und Abstandsregelungen wieder möglich ist, ein positives Beispiel für die Zusammenarbeit mit der Veranstaltungsbranche auf der Suche nach sinnvollen Lösungen. Insgesamt seien genauere Auskünfte und mehr Unterstützung notwendig.
Außerdem fragt der Vorstand, ob die 2G-Regelung nicht genug Sicherheit gewährleiste, um die Personenzahlbeschränkung und die Maskenpflicht bei Tanzveranstaltungen abzuschaffen. Schließlich regt das Clubkombinat auch dazu an, ein Lockerungskonzept für 3G-Veranstaltungen unter Berücksichtigung der Lüftungsanlagen zu erarbeiten, und fordert eine Angabe zur Gültigkeitsdauer der aktuellen Maßnahmen.
Dringende Fragen
In ihrem Positionspapier formuliert das Clubkombinat außerdem einige dringende Fragen zu den Bedingungen für 2G- bzw. 3G-Veranstaltungen.
Darunter finden sich etwa Fragen nach der Rechtsgrundlage der Personalausweiskontrolle am Eingang durch private Clubbetreibende, nach dem Fortbestand des Rettungsschirms auch für Clubs, die mit 2G- bzw. 3G-Auflagen (und noch immer reduzierten Einnahmen) öffnen sowie danach, wer eigentlich zuständig sein wird für die steigenden Kosten an der Tür und im Innenraum zur Kontrolle und Durchsetzung der Maskenpflicht?
Darüber hinaus sei auch die Gültigkeit der 2G-Regeln zu definieren, damit die Betreibenden Vorverkäufe für Shows einrichten können; es müsse geklärt werden, ob internationale Künstler/innen, die mit in Deutschland nicht zugelassenen Stoffen wie Sputnik geimpft wurden, zugelassen seien – und letztlich fehle auch noch immer eine klare Perspektive, wie "bei diesem Flickenteppich an Regelungen der Bundesländer jemals wieder künftig Tourneen geplant werden" können.
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