Fachkräftemangel bekämpfen
Deutscher Kulturrat: Kultur braucht Fachkräfteeinwanderung
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Der neue Vorstand des Deutschen Kulturrates. © Deutscher Kulturrat
Die Debatte rund um den Fachkräftemangel ist nun auch im kulturellen Sektor angekommen: Der Deutsche Kulturrat fordert mehr Einwanderung in diesen Bereich und diskutiert den Entwurf zur Änderung des “Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung", der spezielle Anpassungen an die Kulturbranche bedürfe.
So schreibt der Verband, dass in international agierenden Unternehmen (auch) im Kulturbereich längst Englisch Unternehmenssprache sei. Für den Eintritt in den Arbeitsmarkt solle Deutsch daher nicht notwendig sein – jedoch wäre die Deutsche Sprache, spätestens mit der Ankunft in Deutschland, für die Teilhabe von Vorteil.
Anpassungen an den kulturellen Sektor
Als weitere Besonderheit des Kultur- und Mediensektors hebt der Deutsche Kulturrat hervor, dass Berufserfahrung hier oft wichtiger sei als formale Qualifikation. Für viele Tätigkeiten gäbe es keine Ausbildungsmöglichkeiten – auch nicht in Deutschland. Dies träfe noch stärker auf einige Drittstaaten zu. Der Kulturrat fordert daher, dass dieser Umstand in der Planung des neuen Gesetzes berücksichtigt wird.
Auch für die Beschäftigungsdauer fordert der Rat Anpassungen: In einigen Branche seien ein gestückelter Aufenthalt und eine Projektdauer von weniger als sechs Monaten "durchaus typisch". Daher ist für den Kulturrat die Mindestaufenthaltsdauer von sechs Monaten, welche nach EU-Richtlinie als Umsetzungsspielraum festgelegt ist, "denkbar eng".
Reform der Niederlassungserlaubnis
Der Kulturrat schreibt weiter, dass es neben der Neugewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten auch um Erleichterungen im Aufenthaltsstatus von Fachkräften aus Drittstaaten gehe, die sich bereits in Deutschland befinden und hier arbeiten:
Die Tatsache, dass eingearbeitete Fachkräfte aus Drittstaaten Deutschland aus aufenthaltsrechtlichen Gründen wieder verlassen müssten, widerspreche dem Anliegen, Fachkräfte aus Drittstaaten zu gewinnen und erschwere es Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft oder Kultureinrichtungen Fachkräfte aus Drittstaaten in den Betrieb einzugliedern.
Darüber hinaus solle die Sonderregelung zur Niederlassungsfreiheit für hoch qualifizierte Fachkräfte mit akademischer Ausbildung, bei denen die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe gewährleistet ist, auch auf Künstlerinnen und Künstler in herausgehobener Funktion ausgeweitet werden.
Geringer Nutzen der Chancenkarte
Die Chancenkarte, die der Gesetzentwurf vorsieht, soll die Einreise aus einem Nicht-EU-Land ermöglichen, um vor Ort einen Job zu suchen und in diesem probeweise im Umfang von 20 Stunden/Woche zu arbeiten.
Die Rolle dieser Chancenkarte sieht der Kulturrat im Kultur- und Medienbereich als eher untergeordnet, da insbesondere ein Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten bestehe, die über die Blaue Karte EU adressiert würden. Gleichwohl sei die von der Chancenkarte geforderte Tarifbindung bei Unternehmen im Kultur- und Mediensektor häufig nicht vorhanden.
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