Reaktion auf KRITIS-Dachgesetz-Entwurf
Deutscher Kulturrat setzt sich für Identifizierung von Kultur als kritische Infrastruktur ein
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Der neue Vorstand des Deutschen Kulturrates. © Deutscher Kulturrat
Mit dem KRITIS-Dachgesetz soll eine bundesweite Regelung zur Identifizierung kritischer Infrastruktur geschaffen werden. Der Referentenentwurf [PDF] des Bundesministeriums des Innern (BMI) soll wichtige Einrichtungen und Dienstleistungen in kritischen Zeiten schützen.
Dazu sollen sich Betreiber/innen kritischer Anlagen in Zukunft beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) registrieren und alle vier Jahre Risikoanalysen durchführen.
Deutscher Kulturrat nimmt Stellung
Der Deutsche Kulturrat, Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt eine Regelung zur Identifizierung kritischer Infrastruktur grundsätzlich.
Auch Kultureinrichtungen müssen auf "Katastrophen unterschiedlichster Art" besser vorbereitet sein, um etwaige Folgen zu begrenzen. Kulturstätten bewahren unter anderem identitätsstiftende Kulturgegenstände auf. Aktuell gelten sie deshalb laut Regelungen zwischen Bund und Ländern als kritische Infrastruktur.
Rückschritt für die Kultur
Der Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetzes führt Kultur allerdings nicht als kritisch auf und verweist lediglich auf resilienzstärkende Maßnahmen, die Bund und Länder selbst festlegen können.
Darin sieht der Deutsche Kulturrat einen Rückschritt gegenüber der bisherigen Regelung, der Auswirkungen auf den "öffentlichen Stellenwert der Kultur und ihrer Einrichtungen" hat.
Konkrete Forderungen
Laut Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, sei es nötig, Kultur wie bisher geregelt auch in das KRITIS-Dachgesetz aufzunehmen.
Konkret soll Kultur unter Paragraph 2 des Referentenentwurfs bei "Besonders wichtige Einrichtungen" und "Wichtige Einrichtungen" genannt werden, damit die BBK weiterhin für den Kultursektor zuständig ist.
Außerdem soll die Beauftragte für Kultur und Medien in die Aufzählung von Bundesministerien aufgenommen werden, mit denen das BMI einvernehmlich bestimmt, welche Infrastrukturen und Einrichtungen als kritisch anzusehen sind.
Ernüchternde Reaktion
Diese Forderungen stellte Zimmermann anfang September im Rahmen einer Anhörung zum Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetzes im Bundesinnenmisterium. Die Reaktion des BMI sei ernüchternd gewesen, denn man sehe keine Bundeszuständigkeit.
"Kulturstaatsministerin Claudia Roth sollte dringend in der Sache mit ihrer Kollegin Bundesinnenministerin Nancy Faeser sprechen.“, so Zimmermann.
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